Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegendes Unternehmen seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist es bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt. Es ist mehr nicht verpflichtet, Umsatzsteuer über mehrere Jahre vorzufinanzieren.
BFH 24.10.2013, V R 31/12
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