Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren: Kopie einer Rechnungskopie reicht
Auch die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung i.S.v. § 61 Abs. 2 S. 3 UStDV a.F. Hierbei ist insbesondere der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften zu berücksichtigen.
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