Die BFH-Rechtsprechung, wonach Berufspokerspieler keine steuerbaren Leistungen gegen Entgelt erbringen, ist nicht auf Geldspielautomatenaufsteller übertragbar. Es folgt auch keine Unionsrechtswidrigkeit aufgrund einer unzulässigen Ungleichbehandlung von Geldspielautomaten gegenüber Spielbanken.
FG Münster 30.1.2018, 5 K 419/15 U
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