top of page

Umsatzsteuer - Zur Steuerpflicht von Leistungen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten

Die BFH-Rechtsprechung, wonach Berufspokerspieler keine steuerbaren Leistungen gegen Entgelt erbringen, ist nicht auf Geldspielautomatenaufsteller übertragbar. Es folgt auch keine Unionsrechtswidrigkeit aufgrund einer unzulässigen Ungleichbehandlung von Geldspielautomaten gegenüber Spielbanken.

FG Münster 30.1.2018, 5 K 419/15 U

Commenti


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page