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Umsatzsteuer: Zurechnung von Verkäufen über eBay

Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unternehmer.

FG Baden-Württemberg 26.10.2017, 1 K 2431/17

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