Umsatzsteuer: Zurechnung von Verkäufen über eBayUmsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unternehmer.FG Baden-Württemberg 26.10.2017, 1 K 2431/17
Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unternehmer.FG Baden-Württemberg 26.10.2017, 1 K 2431/17
Verjährungsfristen im Steuerrecht: Was Sie über Steuerschulden wissen müssenDas deutsche Steuerrecht regelt die Verjährungsfristen für Steuerschulden je nach Situation unterschiedlich. Die sogenannte...
Comments