Der EuGH hat aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des BFH darauf erkannt, dass das die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung kein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erfordert.
EuGH 18.9.19, C-700/17, Wolf-Henning Peters, iww.de/astw, Abruf-Nr. 215162
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