Umsatzsteuerbefreiung für Corona-Schnelltests
- Ibrahim Cakir
- 7. Juli 2021
- 1 Min. Lesezeit
Corona-Schnelltests (Point-of-Care (PoC)-Antigen-Schnelltests), die von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführt werden, sind unabhängig von der persönlichen Veranlassung der getesteten Person nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei (FAQ „Corona“ (Steuern) vom 26.4.21 unter X. Punkt 20).

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