Corona-Schnelltests (Point-of-Care (PoC)-Antigen-Schnelltests), die von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführt werden, sind unabhängig von der persönlichen Veranlassung der getesteten Person nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei (FAQ „Corona“ (Steuern) vom 26.4.21 unter X. Punkt 20).
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDas deutsche Steuerrecht regelt die Verjährungsfristen für Steuerschulden je nach Situation unterschiedlich. Die sogenannte...
bottom of page
Commentaires