Umsatzsteuerbefreiung von Tätigkeiten einer gGmbH zugunsten ihrer MitgliederTätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig.Quelle: BFH 23.9.20, XI R 35/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 221085https://www.iww.de/astw/umsatzsteuer/4-ustg-umsatzsteuerbefreiung-von-taetigkeiten-einer-ggmbh-zugunsten-ihrer-mitglieder-f137176
Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig.Quelle: BFH 23.9.20, XI R 35/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 221085https://www.iww.de/astw/umsatzsteuer/4-ustg-umsatzsteuerbefreiung-von-taetigkeiten-einer-ggmbh-zugunsten-ihrer-mitglieder-f137176
Bereitstellung von Parkplätzen durch ein Hotel als selbstständige Hauptleistung von der Steuersatzermäßigung der Übernachtungsleistung ausgenommen?
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