top of page

Umsatzsteuererstattungen begründen keinen Anspruch auf Tarifbegünstigung

Werden Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume in einem Betrag ausgezahlt, begründet dies keinen Anspruch auf Tarifermäßigung nach § 34 EStG, da es sich dabei nicht um Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S.d. Vorschrift handelt. Eine Steuererstattung stellt ebenso wie eine Steuerzahlung kein Entgelt für eine Tätigkeit dar.

FG Münster 20.10.2011, 6 K 2201/09 F

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page