Das LfSt Niedersachsen hat tabellarisch dargestellt, welche Umsatzsteuersätze für Bücher, Hörbücher und Hörzeitschriften und Hörzeitungen sowie für die Bereitstellung von Datenbanken in Rechnung zu stellen sind.
Quelle: LfSt Niedersachsen, Vfg. v. 22.12.21, S 7221-145-St 173
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