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Umwandlungen im Konzern: Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG

Die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG stellt keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Die Vorschrift gilt für alle Rechtsträger i.S.d. GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Damit erfasst sie auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird.

BFH v. 22.8.2019 - II R 18/19

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