Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
- Ibrahim Cakir
- 20. Mai 2022
- 1 Min. Lesezeit
Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
Quelle: BFH v. 25.11.2021 - V R 45/20

Comments