Wenn Substanzgewinne aus einer Wertsteigerung oder Veräußerung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Wirtschaftsguts voll steuerpflichtig sind, kann umgekehrt das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht Substanzverluste bei diesen Wirtschaftsgütern erfassen. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG ist folglich auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktienanleihe nicht anzuwenden.
Hessisches FG v. 27.12.2018 - 10 K 688/16
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