Das FG Niedersachsen hat (erneut) zur Steuerbarkeit der Tätigkeit eines Mitglieds eines kollektiven Leitungsgremiums Stellung genommen. Das Mitglied des Verwaltungsausschusses eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegt mit dieser Tätigkeit danach nicht der Umsatzsteuer.
Quelle:
iww.de/astw
FG Niedersachsen 19.11.19, 5 K 282/18
コメント