In einer Verfügung der Finanzverwaltung wird klargestellt, dass ein Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat, ob er die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 EUR pro Jahr oder die tatsächlichen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer (falls die Voraussetzungen vorliegen) als Werbungskosten abzieht.
top of page
bottom of page
Comments