Verhältnis zwischen Homeoffice-Pauschale und dem Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
- Ibrahim Cakir
- 10. Sept. 2021
- 1 Min. Lesezeit
In einer Verfügung der Finanzverwaltung wird klargestellt, dass ein Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat, ob er die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 EUR pro Jahr oder die tatsächlichen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer (falls die Voraussetzungen vorliegen) als Werbungskosten abzieht.

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