Das deutsche Steuerrecht regelt die Verjährungsfristen für Steuerschulden je nach Situation unterschiedlich. Die sogenannte Festsetzungsfrist legt fest, wie lange das Finanzamt rückwirkend Steueransprüche prüfen und festsetzen kann. Grundsätzlich beträgt diese Frist für Ertragssteuern wie die Einkommensteuer vier Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Steuerpflicht entstand. Bei freiwilliger oder verpflichtender Abgabe der Steuererklärung beginnt die Verjährungsfrist jedoch erst ab dem Jahr nach der Abgabe.
Falls keine Steuererklärung abgegeben wurde, kann sich die Festsetzungsfrist auf bis zu sieben Jahre verlängern. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Frist fünf Jahre, während sie sich bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre erhöht. Steuerpflichtige, die dem Finanzamt steuerrelevante Einkünfte bewusst vorenthalten, riskieren strafrechtliche Konsequenzen und könnten sich einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen.
In solchen Fällen empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann prüfen, ob die Festsetzungsfrist eingehalten wurde, und, falls nötig, Einspruch gegen einen möglicherweise verjährten Steuerbescheid einlegen. Bei Verdacht auf Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung kann er Sie ebenfalls verteidigen und beraten.
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