Verlängerung der 10 %-Grenze nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG
- Ibrahim Cakir
- 10. März 2022
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Deutschland wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1776 des Rates der Europäischen Union ermächtigt, auch weiterhin die anfallende Mehrwertsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke genutzt werden, vollständig vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen.

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