Mit BMF-Schreiben v. 9.12.2022 hat die Finanzverwaltung die Geltungsdauer hierzu ergangener, Billigkeitsmaßnahmen regelnder BMF - Schreiben verlängert. Diese gelten nun auch für 2023.
Quelle: BMF-Schreiben v. 9.12.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :006, DOK 2022/1220871
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