Da die Coronapandemie längst nicht besiegt scheint, verlängert das Bundesfinanzministerium seine Steuererleichterung für die von der Coronakrise unmittelbar und nicht unwesentlich negativ betroffenen Steuerzahler. Folgende Erleichterungen werden verlängert.
Quelle: BMF 7.12.21, IV A 3 ‒ S 0336/20/10001 :045, iww.de/astw, Abruf-Nr. 226240
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