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Verluste aus nebenberuflichen Übungsleitertätigkeiten bei Nichtübersteigen des Steuerfreibetrages

Verluste aus nebenberuflichen Übungsleitertätigkeiten (hier: Tanzsport) sind auch dann anzuerkennen, wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen. Damit hat das FG Rheinland-Pfalz zu einer bisher höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Frage Stellung genommen.

FG Rheinland-Pfalz 25.5.2011, 2 K 1996/10

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