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Vermietung von Abstellplätzen an Kfz Händler kann umsatzsteuerpflichtig sein

Soweit die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, gilt dies nicht nur für die Fälle einer Vermietung für das Abstellen von Fahrzeugen zum Zwecke der Nutzung zu Parkzwecken durch einen anderen als den Mieter selbst, sondern auch für einen anderen Zweck der Nutzung zum Abstellen von Fahrzeugen. Die Nutzung der Plätze zum Abstellen von Fahrzeugen kann auch den Zweck verfolgen, Fahrzeuge zu Verkaufszwecken dort abzustellen.

Niedersächsisches FG 15.10.2015, 5 K 220/12

 
 
 

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