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Verstößt § 52a Abs. 10 S. 7 EStG i.d.F.des JStG 2009 gegen das Rückwirkungsverbot?

Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor. Die Rechtsfrage, ob § 52a Abs. 10 S. 7 EStG i.d.F. des JStG 2009 gegen das Rückwirkungsverbot verstößt, hat grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, weshalb die Revision zum BFH zugelassen wurde.

FG Düsseldorf 30.1.2018, 13 K 2430/16 E

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