Vorsteuern aus Leistungen eines Insolvenzverwalters einer GmbH & Co. KG sind auch dann nicht aufzuteilen, wenn der Insolvenzverwalter im Rahmen der Unternehmensfortführung steuerfreie Ausgangsumsätze ausführt.
FG Münster 4.5.20, 5 K 546/17 U, Rev. zugelassen, iww.de/astw, Abruf-Nr. 217229
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