Ein Vergütungsantrag, der innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt wurde bzw. in dem nicht alle vorgesehenen entscheidungserheblichen Angaben und Erklärungen abgegeben wurden, ist abzulehnen. Die Unwirksamkeit eines Antrages, der nicht alle Angaben und Erklärungen enthält, die nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erforderlich sind, ist auch gemeinschaftsrechtlich eindeutig vorgegeben.
FG Köln 13.8.2015, 2 K 630/13
Comments