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Vorsteuervergütung: Eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich

Nach § 18 Abs. 9 S. 5 UStG ist der Vergütungsantrag vom Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben. Auf die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Steuerpflichtigen findet nach Art. 171 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/ EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) die Dreizehnte Richtlinie des Rates vom 17.11.1986 (86/560/EWG, ABl L 326/1986, 40) Anwendung.

FG Köln 25.8.2015, 2 K 975/14

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