top of page

Vorsteuervergütung: Wirksamer Antrag trotz Angabe der Referenznummer statt der Rechnungsnummer

Die bloße Angabe einer Referenznummer statt der geforderten Rechnungsnummer mag zwar inhaltlich nicht zutreffend und damit nicht ausreichend sein, sie ist jedoch nicht "inhaltsleer" und verfügt über einen minimalen eigenständigen Erklärungswert. Die Angabe der Referenznummer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Rechnungen, die Gegenstand des Vorsteuervergütungsantrags sind.

FG Köln 14.9.2016, 2 K 195/14

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page