Wann sind Sponsoring-Aufwendungen (gewinnerhöhend) bei der Gewerbesteuer hinzuzurechnen?
- Ibrahim Cakir
- 26. Mai 2022
- 1 Min. Lesezeit
Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (im Streitfall u. a. Bande und Trikots) sowie für die Überlassung eines Vereinslogos für Werbezwecke unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG bzw. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG (FG Niedersachsen 11.11.21, 10 K 29/20, Rev. BFH VI R 5/22).

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