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Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gem. § 13a Abs. 5 Nr. 1 S. 1 ErbStG

Zu einer Veräußerung i.S.d. § 13a Abs. 5 Nr. 1 S. 1 ErbStG zählt jede entgeltliche Übertragung eines nach § 13a Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 ErbStG begünstigt erworbenen Mitunternehmeranteils. Der nachträgliche Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gem. § 13a Abs. 5 Nr. 1 S. 1 ErbStG tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das Betriebsvermögen veräußert wurde und ob die Veräußerung freiwillig oder unfreiwillig erfolgte.

BFH 26.2.2014, II R 36/12

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