Möglicherweise wissen Sie nicht auf Anhieb, was ein Food-Court ist? Dann sind Sie nicht allein. Bevor wir uns der umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen in einem Food-Court widmen, klären wir zuallererst den Begriff. Als Food-Court bezeichnet man besonders im anglofonen Raum einen Bereich innerhalb eines Gebäudes, in dem es Verkaufsstellen verschiedener eigenständiger Restaurants und Imbisse gibt. Die Sitzplätze sind in gemeinsam genutzten Sitzgruppen zentral angeordnet. Umsatzsteuerlich ergibt sich damit die Frage, ob Lebensmittel bzw. Speisen zur Mitnahme abgegeben werden, was dann zur Anwendung des verminderten Steuersatzes führt oder ob es sich um Restaurantleistungen handelt, die dem Regelsteuersatz unterliegen. Hierzu hatte der BFH aktuell zu urteilen.
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