Wer als Steuerberater die Lohnbuchhaltung für Mandaten führt, muss bei Zweifeln, ob Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden sollen oder nicht, den Mandanten fragen. Welche Maßnahmen ergriffen wurden, muss bei der Inanspruchnahme des Beraters ggf. im Rahmen der sekundären Darlegungslast dargelegt werden.
OLG Schleswig-Holstein 30.11.18,17 U 20/18,iww.de/astw, Abruf-Nr.215522
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