Das Finanzamt darf eine Steuererstattung nicht vom Kontoinhaber zurückfordern, wenn der nicht mit dem Kontoinhaber identische Steuerpflichtige diese Kontonummer in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hatte. Die erst nach der Überweisung erfolgte Angabe einer anderen Bankverbindung wirkt nur für die Zukunft.
FG Münster 15.11.2011, 11 K 2203/10 AO
Der Sachverhalt:
Comments