Wirtschaftl. Zusammenhang zwischen Vermächtnis & vom Vermächtnisnehmer zu zahlender Versorgungsrente
- Ibrahim Cakir
- 18. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Eine als Untervermächtnis vom Erwerber begünstigten Vermögens zu zahlende Versorgungsrente ist erbschaftsteuerlich nur anteilig abzugsfähig. Es besteht der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang der Versorgungsrente mit nach § 13a ErbStG begünstigtem Betriebsvermögen.
FG Münster 11.4.2013, 3 K 604/11 Erb
Comments