top of page

Zahlungen aus Bürgschaftsverpflichtungen können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden

Stehen Aufwendungen mit mehreren Einkunftsarten in einem objektiven Zusammenhang, sind sie bei der Einkunftsart zu berücksichtigen, zu der sie im Einzelfall nach Art und Weise die engere Beziehung haben. Tilgungskosten aus einer Bürgschaftsverpflichtung durch den Arbeitnehmer einer Gesellschaft können deshalb auch dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn zudem eine Gesellschafterstellung vereinbart ist.

BFH 16.11.2011, VI R 97/10

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page