top of page

Zu den Nachweispflichten für umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

Zum Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung hat der Unternehmer den Belegnachweis des § 17a UStDV zu führen, es sei denn, es steht trotz des nicht geführten Belegnachweises fest, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen. Diesbezüglich müssen weder die Finanzverwaltung noch das FG Ermittlungen anstellen und folglich benannte Zeugen nicht vernehmen.

FG Berlin-Brandenburg 28.2.2011, 5 K 5130/08

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page