Der Teilwert einer als Finanzanlage gehaltenen 100-prozentigen GmbH-Beteiligung ist nicht schon deshalb voraussichtlich dauerhaft gemindert, wenn die Tochtergesellschaft eine Teilwertzuschreibung auf ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten vornimmt und diese zur bilanziellen Überschuldung der Tochter führt. Bei einer Restlaufzeit der Fremdwährungsverbindlichkeiten von etwa zehn und mehr Jahren ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich Währungsschwankungen im Zeitverlauf in etwa ausgleichen.
FG Schleswig-Holstein 7.6.2012, 1 K 130/09
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