Die von einem Unternehmer im Auftrag einer Krankenkasse durchgeführten Krankenfahrten unterliegen auch dann als Beförderungsleistungen dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Unternehmer keine gültige Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzt und daher seinerseits einen Subunternehmer mit Konzession zur Durchführung der Krankenfahrten beauftragt hat.
FG Baden-Württemberg 15.7.2015, 1 K 772/15
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