In Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung überlässt, ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %-Regelung zu berechnen. Der Wortlaut des § 8 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG bietet keinen Anhalt für die Annahme, dass solchen Fällen die 1 %-Regelung nur für ein Fahrzeug gelten soll.
BFH 13.6.2013, VI R 17/12
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