Bei der Tätigkeit eines "Hundesitters" handelt es sich zwar grundsätzlich um eine haushaltsnahe Dienstleistung i.S.d. § 35a Abs. 2 EStG. Die Kosten sind aber jedenfalls dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden.
FG Münster 25.5.2012, 14 K 2289/11 E
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