§ 3 S. 1 UmwStG 1995 beschränkt den Ansatz von Wirtschaftsgütern in der steuerlichen Schlussbilanz nicht auf die nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung auszuweisenden Wirtschaftsgüter. Er bezieht sich vielmehr auf alle von der übertragenden Körperschaft übernommenen Wirtschaftsgüter.
FG Düsseldorf 3.12.2012, 6 K 1883/10 F
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