Ob trotz fehlender ausdrücklicher Differenzierung des Gesetzgebers zwischen Leistungen nach SGB II an Arbeitnehmer und solchen an Arbeitgeber allein schon wegen des Verweises (in § 3 Nr. 2b EStG) auf "Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" der Wille des Gesetzgebers hinreichend deutlich zu entnehmen ist, die Steuerfreistellung nur für Leistungen an Arbeitnehmer vorsehen zu wollen, kann offenbleiben.
BFH 29.8.2017, VIII R 17/13
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