Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst auch Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist. Dies gilt jedenfalls bei einer engen sachlichen Verzahnung zwischen den statischen Berechnungen und den daraufhin erbrachten Handwerkerleistungen.
FG Baden-Württemberg v. 4.7.2019 - 1 K 1384/19
Comments