Ein Nießbrauchsrecht am Gesellschaftsanteil einer Grundstücks-GbR ist bei der Einkünftezurechnung im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung nur zu berücksichtigen, wenn der Nießbraucher selbst im Außenverhältnis Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist. Ein im Innenverhältnis eingeräumtes Nießbrauchsrecht, aufgrund dessen der Nießbraucher nur rechnungsmäßig an den Erträgen des Miet- oder Pachtverhältnisses beteiligt sein soll, reicht hierfür nicht aus.
FG Düsseldorf 9.5.19, 10 K 3108/17 E, Rev. BFH IX R 4/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 217228
Comments