Der BFH hat über einen Schätzungsfall entschieden, dem neben der Frage über die rechtmäßige Anwendung der neuartigen Zwei-Bon-Schätzmethode außergewöhnliche Umstände zugrunde lagen: Bei einem Restaurant in guter Lage wurde eine Betriebsprüfung für einen Zeitraum von elf Jahren durchgeführt, deren Zulässigkeit finanzgerichtlich bestätigt worden war. Das FA hat im Laufe des Verfahrens die Schätzmethode geändert.

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