Rechtsanwaltskanzlei für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt am Main
律师 Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

Was ich für Sie tun kann
Ich vertrete meine Mandanten in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit. Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Spezialisierung. Engagement. Professionalität
Ich biete Fachkompetenz und eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung.
Was Sie von mir erwarten können:
Klartext und Ehrlichkeit sowie höchste Qualität, Präzision und Effektivität, in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren.
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
in Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Ibrahim Cakir
LL.M. Steuerrecht
LL.M. Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafverteidiger
Wirtschaftstrafverteidiger
Schumannstr. 27
60325 Frankfurt
Telefon: 06131 4648870
Telefax: 06131 4648879
info@ksw-recht.de
Auf das Steuerstrafrecht spezialisiert
Fachwissen im Steuerrecht
Bundesweite Strafverteidigung
Sie erhalten eine auf ihren individuellen Fall passgenau zugeschnittene, professionelle Verteidigung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir vertritt Sie bundesweit in allen Instanzen. Das besondere und hervorstechende Merkmal der Kanzlei KSW ist eine durch Kompetenz und Leidenschaft gekennzeichnete Arbeitsweise.
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?
Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Frankfurt am Main zur Erstberatung.
Bewertungen
Strafverteidigung Frankfurt am Main

Ihr Strafverteidiger in Frankfurt am Main:
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Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung
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Erfahrung und Fachkompetenz
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Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger
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Langjähriger Dozent für Steuerrecht
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Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe
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Sprachen: Englisch, Türkisch
Die Frankfurter Zweigstelle der Kanzlei KSW für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Frankfurter Oper. Die Rechtsanwaltskanzlei KSW hat sich auf das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht ausgerichtet. Die Strafverteidigung im Steuerstrafrecht gelingt nur mit umfassenden Kenntnissen im Steuerrecht. Rechtsanwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht besonders umfassend ausgebildet und hat große Erfahrungswerte aus zahlreichen Verfahren. Damit erhalten Sie die bestmögliche Strafverteidigung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht in allen Instanzen.
Wir garantieren schnelle und zielführende persönliche Terminvergaben und sind sehr gerne für Sie per E-Mail, Telefon oder auch per Video-Telefonie erreichbar.
Bewertungen von Mandanten
Herr Cakir erlebe ich als ausgesprochen kompetenten und zuverlässigen Rechtsanwalt. Er hört einem ganz genau zu, um den Sachverhalt exakt verstehen und eine adäquate Strategie ausarbeiten zu können. Ein Erstgespräch war innerhalb kürzester Zeit möglich. Herr Cakir ist sehr gut zu erreichen und meldet sich sehr zeitnah zurück, sollte man ihn doch nicht gleich ans Telefon bekommen haben. Komplexe Vorgänge und juristische Sprache übersetzt er in verständliches Deutsch, sodass man genau versteht, um was es geht. Es wird sehr fair abgerechnet, was ich sehr lobenswert finde. Herr Cakir ist mit Herzblut bei der Sache. Ich kann eine Mandatierung Herrn Cakirs mit gutem Gewissen empfehlen!
Herr Cakir ist total super in sein Arbeit Er hat mich innerhalb nicht mal ein Monat von Schwierigkeiten geretet sage ich mal. Ich bin sehr froh ihn als Anwalt zu haben egal was es ist kann man ihn fragen und er ist sofort bereit zu helfen.
Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!
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Praxis Steuerstrafverteidigung: Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden Frankfurt am Main
Welche Schritte sollte Sie bei einer Wohnungsdurchsuchung unternehmen?: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main oder die Steuerfahndung Frankfurt am Main kann eine Durchsuchung der Wohnung dazu einsetzen, um in einem Steuerstrafverfahren gegen Sie vorzugehen, in der Hoffnung Beweise zu finden. Dafür ist in der Regel ein Durchsuchungsbefehl erforderlich. Eine Hausdurchsuchung kann sehr belastend sein. Die Durchsuchung von Geschäftsräumen kann den Geschäftsbetrieb stark beeinträchtigen und sogar dazu führen, dass er ganz eingestellt wird. Es ist sehr wichtig, dass Sie während der Durchsuchung ruhig bleiben und angemessen reagieren, wenn die Steuerfahndung Frankfurt mit einem Durchsuchungsbefehl in Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen erscheint. Bei Wiederstand droht eine Strafanzeige! Ihr wichtigstes Recht in dieser Situation ist es, bei einer Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume das Recht wahrzunehmen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Der wichtigste Schritt: Rufen Sie einen Steuerstrafverteidiger an! Sie haben das Recht, dich so bald wie möglich mit Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. in Verbindung zu setzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, durch seine Präsenz während der Durchsuchung für ein geordnetes Verfahren zu sorgen. Wenn ein sofortiges Erscheinen vor Ort nicht möglich sein sollte, können Sie auf den Rechtsrat per Telefon vertrauen, um mit der Situation fertig zu werden. Lassens Sie sich gleich zu Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbefehls aushändigen und senden Sie die Fotografie davon an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M, LL.M. Er kann den Durchsuchungsbefehl mit den Beamten besprechen und notfalls ein Verfahren einleiten, um die Durchsuchung seiner Wohnung zu verhindern.
Ablauf der Durchsuchung: Für die Durchsuchung einer Wohnung ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Um sicherzugehen, dass die Durchsuchung genehmigt wurde, sollten Sie sich den Durchsuchungsbefehl zeigen lassen und wenn möglich eine Kopie machen. Im Durchsuchungsbefehl steht, warum die Wohnung durchsucht wird und wonach gesucht wird. Die Ausweise der Beamten und Ihre Rolle dem Verfahren sollte erfragt werden. Wenn bei einer Wohnungsdurchsuchung Unbeteiligte anwesend sind, sollten die Beamten darauf hingewiesen werden, dass diese Personen nicht bei der Durchsuchung teilnehmen sollten. Es ist gut und richtig, wenn eine Person, der Sie vertrauen, vor Ort ist und Sie dafür sorgen können, dass diese Person während der Wohnungsdurchsuchung bleiben kann.
Verhalten gegenüber den Beamten: Das wichtigste ist, dass Sie keinerlei Aussagen währen der Wohnungsdurchsuchung machen. Mache Sie nur die wichtigsten Angaben zu Ihrer Identität, aber machen Sie keine anderen Angaben zur Sache. Die Beamten haben die notwendigen Schritte zur Durchführung der Durchsuchung unternommen und könnten unerwartet Fragen stellen. Verweigeren Sie die Antwort! Jede Antwort könnte im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden, daher ist es am besten, wenn Sie das Gespräch vermeiden und den Beamten mitteilen, dass Sie nicht mit ihnen kommunizieren möchten. Wenn während der Durchsuchung andere Personen anwesend sind, geben Sie diesen Personen entsprechende Anweisungen.
Fertigen Sie eigene Aufzeichnungen an und Widersprechen Sie der Sicherstellung: Sie sollten spätestens sofort nach der Wohnungsdurchsuchung Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren. Machen Sie sich unbedingt Notizen darüber, wie die Wohnungsdurchsuchung abgelaufen ist. Achten Sie darauf, ob Sie irgendwelche Anweisungen erhalten haben und achten Sie auf Bereiche, die für die Beamten ungewöhnlich erschienen. Wenn die Strafverfolgungsbehörden Beweise gesammelt haben, solltest Sie sich diese vorlegen lassen und Ihre Ablehnung der Beschlagnahmung äußern. Während der Durchsuchung können Sie nichts dagegen tun, aber wenn Sie Einspruch erheben, haben Sie später die Möglichkeit, die Beschlagnahme mit einem Rechtsanwalt anzufechten.
Durchsuchungsbeschluss und Entbindung von der Schweigepflicht: Niemals sollten Sie Ihre Steuerberater/in, Arzt/Ärztin oder Anwalt/Ärztin von der Schweigepflicht entbinden. Unter diesen Umständen kann die Aussage nicht mehr verweigert werden. Bewahre Sie eine Kopie des Durchsuchungsbefehls auf und kopieren Sie alle Dokumente, die die Steuerfahndung Frankfurt mitnehmen möchte. So könne Sie weiterarbeiten und Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann sofort feststellen, ob bei den Ermittlungen strafrechtlich relevante Materialien gefunden wurden. Besondere Vorsicht geboten, wenn die Steuerfahndung Frankfurt das Passwort für die Informationen auf Ihrer Festplatte oder Ihrem Mobiltelefon haben möchte. Sie haben das Recht die Herausgabe der Daten zu verweigern. Aber Achtung! In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass alle elektronischen Geräte abgenommen und beschlagnahmt werden. Denn Beamten der Steuerfahndung sollten Kopien der Daten zur Verfügung gestellt werden, um zu verhindern, dass Ihr Betrieb komplett zum Stillstand gebracht wird. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. um eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren sicherzustellen.
Was mache ich, wenn ich als Zeuge geladen werde? Bei einer Ladung als Zeuge durch die Steuerfahndung Frankfurt am Main gibt es wichtige Unterschiede im Gegensatz zu einer Ladung als Beschuldigter. Es müssen Gründe für eine Aussage- oder Auskunftsverweigerung geben. Die Aussage darf verweigert werden, von bestimmten Familienangehörigen des Beschuldigten oder Personen, die sich selbst oder einen Verwandten durch ihre Aussage belasten würden. In diesen Fällen dürfen Sie nicht gezwungen werden, der Vorladung durch die Steuerfahndung Frankfurt zu folgen. Der Unterschied zu einer Ladung als Beschuldigter liegt also darin, dass die bloße Absage eines Termins nicht ausreicht, wenn keine Begründung abgegeben wird. Bei der Formulierung dieser Begründung der Absage einer Zeugenverladung muss sehr genau auf die Formulierung geachtet werden und sollte von einem erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. vorgenommen werden. Zu oft werde Zeugen oder Beschuldigte unter immensen Druck gesetzt und sogar bedroht, wenn sie sich weigerten, den Ermittlern zu helfen. Es ist auch nicht selten, dass Zeugen nach ihrer Aussage in einem Steuerstrafverfahren einer Steuerstraft beschuldigt werden. Falls Sie eine Anordnung durch die Steuerstrafverfolgungsbehörden Frankfurt erhalten, als Verdächtiger zu erscheinen, sollten Sie sofort Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren.
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?
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Praxis Steuerstrafverteidigung: Untersuchungshaft Frankfurt am Main
Untersuchungshaft: Damit ein Angeklagter vor seiner Verhandlung in Gewahrsam genommen werden kann, muss sowohl ein dringender Verdacht als auch eine angemessene Rechtfertigung dafür vorliegen. Außerdem muss die Inhaftierung der Schwere der Anklage angemessen sein. Im Strafverfahren kann der Grad des Verdachts gegen eine beschuldigte Person von einem Anfangsverdacht über einen hinreichenden Tatverdacht, der besteht wenn eine Verurteilung nach den Ermittlungen wahrscheinlich ist bis hin zu einem dringenden Tatverdacht reichen. Keines dieser Kriterien allein ist ein Grund für eine Inhaftierung. Nach § 112 der Strafprozessordnung muss es einen triftigen Grund für die Inhaftierung einer Person geben. Gründe für eine Inhaftierung können sein: der Versuch, vor der Strafverfolgung zu fliehen, der Verdacht, erneut eine schwere Straftat zu begehen, der Verdacht, dass der/die Beschuldigte versucht, Beweise und/oder Zeugen zu behindern oder zu manipulieren, und die Wahrscheinlichkeit, dass er/sie sich einem Strafverfahren entzieht. Außerdem muss die gerichtliche Anordnung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein; schließlich handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die Freiheit von jemandem, der noch nicht schuldig gesprochen wurde und für den die Unschuldsvermutung noch intakt ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bildet die Grundlage für ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass eine Begründung für die Inhaftierung auch in schweren Strafsachen notwendig ist. In diesen Fällen sollten nur weniger strenge Anforderungen an die Begründung der Inhaftierung gestellt werden.
Verteidigung im Fall der Untersuchungshaft: Ein Strafverteidiger ist für die schnellstmögliche Beendigung der Untersuchungshaft unerlässlich. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt als Steuerstrafverteidiger über umfangreiche Erfahrungen in Verhandlungen mit Haftrichtern in Frankfurt am Main. Wenn Sie sich Ihren Anwalt nicht selbst aussuchen, wird das Gericht einen für Sie auswählen. Die Geschichte hat gezeigt, dass sich die Gerichte in der Regel für die Anwälte entscheiden, die ihnen keine großen Schwierigkeiten bereiten werden. Es ist möglich, die Untersuchungshaft durch eine Haftprüfung anzufechten, bei der argumentiert werden kann, dass die Gründe für die Festnahme nicht ausreichend sind. Dieses Verfahren findet normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung statt. Eine weitere Möglichkeit ist, die Festnahme bei einem höheren Gericht anzufechten und zu prüfen, ob bei der Ausstellung des Haftbefehls rechtliche Fehler gemacht wurden. In manchen Fällen ist es auch möglich, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zu verhandeln und sie zu veranlassen, einen Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls zu stellen.
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
in Frankfurt am Main

Ihr Strafverteidiger in Frankfurt am Main:
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Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung
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Praxis Steuerstrafverteidigung: Steuerhinterziehung § 371 AO
Hintergrund: Steuerhinterziehung, die gegen § 370 (1) AO verstößt, wird bei Verurteilung mit einer Geldstrafe von mindestens bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. In besonders schweren Fällen nach § 370 (3) AO droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens zehn Jahren. Es ist zu beachten, dass bei Strafen von mehr als zwei Jahren keine Bewährung möglich ist. Der Bundesgerichtshof hat Parameter für die Festlegung des genauen Strafmaßes festgelegt: Bei einer Steuerhinterziehung von weniger als 50.000 Euro werden in der Regel Geldstrafen verhängt; übersteigt der Betrag 50.000 Euro, wird wahrscheinlich eine Haftstrafe (die zur Bewährung ausgesetzt werden kann) verhängt. Wenn mehr als 1 Million Euro hinterzogen wurde, ist mit einer härteren Strafe zu rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat festgestellt, dass eine Person, die Steuern in Höhe von mehr als einem Euro hinterzogen hat, zu einer Haftstrafe verurteilt werden muss, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich nicht um feste "Strafsätze", da die Strafe je nach Einzelfall noch variieren kann. Die Regeln zur Strafverschärfung und -milderung gelten weiterhin, d.h. ein Gericht kann von diesen Richtwerten sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Nach § 46 werden Faktoren wie die Auswirkungen der Straftat, das frühere Leben und das Verhalten nach der Tat bei der Festlegung einer angemessenen Strafe für den Straftäter berücksichtigt.
Tatbestand der Steuerhinterziehung: Der Anstieg bei der Einleitung von Strafverfahren im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung kann darauf zurückgeführt werden, dass die Steuerbehörden gestohlene Daten (Steuer-CDs) kaufen und potenzielle Steuerverstöße schneller und häufiger melden. Außerdem gab es einen Anstieg der digitalen Meldungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Außerdem sind Bargeldprüfungen häufiger geworden, vor allem in Unternehmen, die einen hohen Anteil an Barzahlungen erhalten (z. B. im Gaststättengewerbe). Damit jemand das Verbrechen der Steuerhinterziehung erfolgreich begehen kann, muss er mit seiner Steuervermeidung erfolgreich sein oder einen ungerechtfertigten Steuervorteil erlangen. Die Missachtung des Rechts der Regierung, Steuern zu erheben, erfüllt diese Voraussetzung. Ein klassisches Beispiel ist, wenn jemand auf seinem Steuerbescheid ein niedrigeres Einkommen angibt als das, was er tatsächlich verdient. Nach § 370 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) kann sich jemand wegen des Versuchs der Steuerhinterziehung strafbar machen, auch wenn er keine andere Verfehlung begangen hat. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung setzt voraus, dass gegenüber den Finanzbehörden falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Dies umfasst alle Daten und mündliche Erklärungen, die den Steuerbehörden mitgeteilt werden und nicht nur das, was in der Steuererklärung angegeben ist. Dieser Gesetzesverstoß kann auch durch das Verschweigen von Tatsachen begangen werden. Es muss vorsätzlich gehandelt worden sein. Er kann auch dann vorliegen, wenn man sich bewusst war und in Kauf genommen hat, eine Straftat zu begehen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hilft sofort, den Vorwurf gegenüber den Ermittlungsbehörden Frankfurt am Main aufzuklären und Ihre Verteidigungschancen zu wahren. Eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) wird in der Regel dann als schwerwiegend angesehen, wenn die Hinterziehung in großem Umfang erfolgt (ab 50.000 EUR pro Tat) oder wenn ein Amtsträger seine Stellung missbraucht. Darüber hinaus werden die Verwendung von gefälschten oder verfälschten Dokumenten und Machenschaften zur Umgehung der Umsatzsteuer (z. B. "Umsatzsteuerkarusselle") in der Regel als schwerwiegendere Straftaten angesehen.
Wege aus der Steuerhinterziehung - Die Selbstanzeige: Bevor gegen Sie wegen Steuerhinterziehung durch die Ermittlungsbehörde Frankfurt am Main ermittelt wird sollten Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen und unbedingt unverzüglich den im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwalt und Steuerstrafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren. Durch eine ordentlich vorbereitete Selbstanzeige können Sie dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zuvor kommen und sich der Strafverfolgung entziehen. Eine Selbstanzeige gilt als die schwerste Form des Steuerstrafrechts. Wenn der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden muss, muss sie vollständig sein; Auslassungen oder Fehler können dazu führen, dass sie ungültig und damit nicht strafbefreiend ist. Da die Einhaltung des § 371 AO mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist, ist für eine wirksame Selbstanzeige sowohl straf- als auch steuerrechtliche Expertise erforderlich. Es gibt mehrere Bedingungen, die für die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige notwendig sind. Diese Bedingungen lassen sich in positive und negative Komponenten unterteilen. Eine positive Bedingung ist, dass alle Steuervergehen aus dem letzten Jahrzehnt in die Berichtigungsmeldung aufgenommen werden müssen, unabhängig davon, ob sie verjährt sind oder nicht. Es ist auch wichtig, mögliche Aussetzungen oder Unterbrechungen der Verjährung zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit eingetreten sein könnten. Um das Erfordernis der positiven Wirksamkeit zu erfüllen, reicht es nicht aus, den Steuerbehörden lediglich mitzuteilen, dass eine Steuerstraftat begangen wurde; alle Fakten und Details müssen so angegeben werden, dass sie genau und umfassend sind. Der Begriff "Berichtigungserklärung" beschreibt diesen Prozess am besten anstelle des Begriffs "Selbstanzeige", wenn es um Steuerhinterziehung geht. In den meisten Fällen ist es schwierig, dieses Erfordernis der sachlichen Vollständigkeit zu erfüllen, da Belege für Transaktionen vorgelegt werden müssen, die über einen langen Zeitraum hinweg stattgefunden haben. Das kann besonders schwierig werden, wenn aufgrund des Risikos, entdeckt zu werden, nicht genug Zeit bleibt. Aus diesem Grund ist es wichtig, so schnell wie möglich Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu konsultieren, der auf die Erstellung von Selbstanzeigen nach § 371 AO spezialisiert ist. In besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 2-5 Abgabenordnung (AO) ist eine strafbefreiende Selbstanzeige keine Option, vor allem wenn mehr als 25.000 Euro pro Tat hinterzogen wurden. Allerdings sieht § 398 a AO die Möglichkeit vor, durch Zahlung eines "Strafzuschlags" von der Strafe verschont zu bleiben. Wenn du überlegst, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstellen, um Geld zu sparen, solltest du dir bewusst sein, dass es viele potenzielle Fallstricke gibt; einige Bedingungen sind nicht im Gesetz, sondern in der Rechtsprechung festgelegt, und es ist für Personen ohne juristisches Fachwissen schwierig, alle Voraussetzungen für die Wirksamkeit zu erfüllen. Es ist wichtig, dass du keine Erklärungen an das Finanzamt schickst, ohne dich vorher umfassend rechtlich beraten zu lassen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist mit der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige zur Steuervermeidung vertraut ist und kennt sich im Straf- als auch im Steuerrecht aus.
Wege aus der Steuerhinterziehung - Verteidigungsstrategien: Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird Akteneinsicht beantragen, die Akten studieren und die geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den Details des Falles ab und davon, was für den Mandanten am wichtigsten ist. Zum einen geht es darum, die Ermittlungsbehörde Frankfurt am Main oder das Landgericht Frankfurt davon zu überzeugen, dass es nicht genug Beweise für eine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens mangels Verdachts gibt, oder die Vorlage neuer Fakten oder die Bewertung von Beweisen, um die Unschuld zu beweisen. Es gilt eine möglichst milde Strafe oder eine Einstellung des Verfahrens zu erarbeiten. Zum einen kann die Einschätzung der Steuerbehörden aufgrund eines Missverständnisses der Steuervorschriften falsch sein, was bedeutet, dass es nicht genügend Beweise für eine Straftat gibt. Das könnte bedeuten, dass es sich nicht um einen Fall von illegaler Steuerhinterziehung, sondern um eine legale wirtschaftliche Strukturierung handelt. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann solche komplexen Fälle genau beurteilen.
Wege aus der Steuerhinterziehung - Verteidigungsstrategien: Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird Akteneinsicht beantrage, die Akten studieren und die geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den Details des Falles ab und davon, was für den Mandanten am wichtigsten ist. Zum einen geht es darum, die Ermittlungsbehörde Frankfurt am Main oder das Landgericht Frankfurt davon zu überzeugen, dass es nicht genug Beweise für eine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens mangels Verdachts gibt, oder die Vorlage neuer Fakten oder die Bewertung von Beweisen, um die Unschuld zu beweisen. Es gilt eine möglichst milde Strafe oder eine Einstellung des Verfahrens zu erarbeiten.
Strafverteidigung Frankfurt am Main: Urteile des AG/LG/OLG Frankfurt
Wichtige Adressen - Ämter und Soziales in Frankfurt am Main
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)
Frankfurt am Main ist die fünftgrößte Stadt Deutschlands und ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Die Stadt bietet viele Ämter und Behörden, die den Einwohnern bei ihren täglichen Anliegen behilflich sind.
Zu den in Frankfurt ansässigen Behörden gehören das Finanzamt Frankfurt am Main, das Amtsgericht Frankfurt am Main, das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main.
Als Kanzlei im Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Zweigstelle in Frankfurt am Main bietet Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M LL.M Steuerstrafverteidiger beste Beratung und Verteidigung in Rechtsfragen. Da es dabei auch um Arbeiten mit Behörden und Ämtern geht, finden Sie im Folgenden einige der wichtigsten Behörden, Ämter und Soziale Anlaufstellen in Frankfurt am Main mit Adressen und Kontaktdaten aufgelistet.
Finanzamt Frankfurt am Main I
Adresse: Gutleutstraße 124, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 1999
E-Mail: poststelle@fa-ff1.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-I.de
Finanzamt Frankfurt am Main III
Adresse: Gutleutstraße 120, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 3999
E-Mail: poststelle@fa-ff3.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-III.de
Finanzamt Offenbach am Main I
Adresse: Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main
Telefon: +49 69 8091 1
Telefax: +49 69 8091 2400
E-Mail: poststelle@fa-of1.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-offenbach-I.de
Amtsgericht Frankfurt am Main
Adresse: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 2030
Webseite: www.amtsgericht-frankfurt.de
Finanzamt Frankfurt am Main II
Adresse: Gutleutstraße 122, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 2999
E-Mail: poststelle@fa-ff2.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-II.de
Finanzamt Frankfurt am Main -
Verwaltungsstelle Höchst
Adresse: Hospitalstraße 16a, 65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 6280
E-Mail: poststelle@fa-fh.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-höchst.de
Finanzamt Offenbach am Main II
Adresse: Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main
Telefon: +49 69 8091 1
Telefax: +49 69 8091 3400
E-Mail: poststelle@fa-of2.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-offenbach-II.de
Amtsgericht Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst
Adresse: Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 3212
Webseite: www.amtsgericht-frankfurt-höchst.de
Landgericht Frankfurt am Main
Adresse: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 326
Webseite: www.landgericht-frankfurt.de
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Adresse: Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 97172-818
Telefax: 069 97172-5818
E-Mail: service@hwk-rhein-main.de
Webseite: www.frankfurt-hwk.de
Agentur für Arbeit Frankfurt a.M.
Adresse: Fischerfeldstr. 10-12, 60311 Frankfurt
Telefon: +49 69 2171 1001
Telefax: +49 69 2171-2430
E-Mail: Frankfurt-Main@arbeitsagentur.de
Webseite: www.agentur-fuer-arbeit-frankfurt.de
Ordnungsamt
Adresse: Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212 44423
E-Mail: ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
Webseite: www.ordnungsamt-frankfurt.de
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Adresse: Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 2976
Webseite: www.oberlandesgericht-frankfurt.de
Industrie- und Handelskammer IHK
Adresse: Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt
Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424
E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de
Webseite: www.frankfurt-ihk.de
Jugend- und Sozialamt Frankfurt a.M.
Adresse: Eschersheimer Landstraße 241-249, 60320 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212 44900
Telefax: +49 69 212 30740
E-Mail: jugend-und-sozialamt@stadt-frankfurt.de
Webseite: www.jugend-und-sozialamt-frankfurt.de
Zentrales Bürgeramt
Adresse: Am Hauptbahnhof, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212 9743368
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Webseite: www.buergeramt-frankfurt.de
Ihr Strafverfahren in Frankfurt am Main: Unterkunft und Organisation
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)
Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren in Frankfurt am Main durchgeführt wird ist es wichtig, dass Sie Ihren Aufenthalt in Frankfurt am Main gut vorbereiten. Dabei spielt die Organisation der Unterkunft eine große Rolle. Wenn Sie zu einer Besprechung beim Finanzamt Frankfurt oder zu einer Hauptverhandlung am Landgericht Frankfurt erscheinen müssen und bereits am Tag davor anreisen, dann finden Sie hier eine beispielhafte Auflistung von Hotels. Diese Hotels befinden sich im Umkreis der Zweigestelle der Kanzlei für Steuerstrafrecht des Rechtsanwalts und Steuerstrafverteidigers Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. oder im Umkreis des Landgerichts Frankfurt am Main.
Trip Inn Messe Hotel Westend
Adresse: Beethovenstraße 30, 60325 Frankfurt
Telefon: +49 69 78 98 81 90
Webseite: www.tripinn-hotels.com
Meliá Frankfurt City
Adresse: Senckenberganlage 13, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 030 22385762
Webseite: www.melia.com
Maritim Hotel Frankfurt
Adresse: Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 08003383369
Webseite: www.maritim.de
Hotel An der Messe Frankfurt am Main
Adresse: Westendstraße 104, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 06 97 47 97 9
Webseite: www.hotel-an-der-messe.de
Premier Inn Frankfurt Westend hotel
Adresse: Hamburger Allee 12
60325 Frankfurt/Main
Telefon: 0698500690
Webseite: www.premierinn.com
Aparthotel Adagio Frankfurt City Messe
Adresse: Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 0694089980
Webseite: www.adagio-city.com
Hotel NH Frankfurt Messe
Adresse: Friedrich-Ebert-Anlage 38, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069204562500
Webseite: www.nh-hotels.com
Fair Hotel Villa Diana Westend
Adresse: Westendstraße 83, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0699074420
Webseite: www.fairhotelfrankfurt.de
Hotel Beethoven
Adresse: Beethovenstraße 46, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0697434970
Webseite: www.hotelbeethoven.de
SAKS Urban Design Hotel Frankfurt
Adresse: Mendelssohnstraße 79, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 06978988490
Webseite: www.saksfrankfurt.com
Hotel Garni
Adresse: Varrentrappstraße 73, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 06971673400
Webseite: www.hotelgarnifrankfurt.com
Hotel nhow Frankfurt
Adresse: Brüsseler Str. 1-3, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069170850
Webseite: www.nh-hotels.com
Hotel Motel One Frankfurt-Messe
Adresse: Europa-Allee 25, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 06966124530
Webseite: www.motel-one.com
Hotel Villa Florentina
Adresse: Westendstraße 23, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0699740370
Webseite: www.hotelflorentina.de
THE FLAG West M.
Adresse: Bockenheimer Landstraße 38 – 40, 60323 Frankfurt am Main
Telefon: 069943409940
Webseite: www.the-flag.de
Hotel Palmenhof
Adresse: Bockenheimer Landstraße 89-91, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0697530060
Webseite: www.reservations-hotel.spider.com
ART-HOTEL ROBERT MAYER
Adresse: Robert-Mayer-Straße 44, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 0699709100
Webseite: www.arthotel-frankfurt.de
Crowne Plaza Frankfurt Congress Hotel
Adresse: Lyoner Str. 44 -48, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: 06966330
Webseite: www.ihg.com
Skyline Hotel Europaviertel Frankfurt
Adresse: Hohenstaufenstraße 3, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 06926090666
Webseite: www.tripinn-hotels.de
Adina Apartment Hotel Frankfurt Westend
Adresse: Osloer Str. 3, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 0692474200
Webseite: www.adinahotels.com
Novum Hotel Imperial Frankfurt
Adresse: Sophienstraße 40, 60487 Frankfurt am Main
Telefon: 06971915880
Webseite: www.novum-hotels.com
Bristol Hotel Frankfurt
Adresse: Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069242390
Webseite: www.bristol-hotel.de
Ihr Aufenthalt in Frankfurt am Main
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)
Wenn Sie sich in Frankfurt am Main befinden und Ihren Aufenthalt für weitere Tätigkeiten nutzen möchten, finden Sie hier einige weitere Adressen, die Sie für Ihre geschäftliche oder private Planung nutzen können.
HypoVereinsbank Frankfurt a. Main
Adresse: Friedrich-Stoltze-Platz 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 08937848000
Webseite: www.hypovereinsbank.de
Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Adresse: Börsenstraße 7-11, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 0800692172200
Webseite: www.frankfurter-volksbank.de
Rabobank Frankfurt
Adresse: Solmsstraße 83, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069792060
Webseite: www.rabobank.de
Commerzbank
Adresse: Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069580008000
Webseite: www.commerzbank.de
DenizBank
Adresse: Münchener Str. 7, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: 08004886600
Webseite: www.denizbank.de
TARGOBANK
Adresse: Große Eschenheimer Str. 1, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069280841
Webseite: www.targobank.de
Intesa Sanpaolo S.p.A. Filiale Frankfurt am Main
Adresse: Neue Mainzer Str. 46, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069156810
Webseite: www.intesanpaolo.de
Banco Santander, S.A. Filiale Frankfurt
Adresse: Bockenheimer Landstraße 39, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069596760
Webseite: www.santander.de
Deutsche Bank Filiale
Adresse: Roßmarkt 18, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 06991000
Webseite: www.deutsche-bank.de
Degussa Bank
Adresse: Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 06936005555
Webseite: www.degussa-bank.de