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Law firm for

Tax law and tax criminal law

Specialized.

Professionell.

Effektiv.

Offenbach am Main

Lawyer specializing in tax law and tax criminal law

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RA Ibrahim Cakir

Tax defense lawyer

Statue der Gerechtigkeit

I always take the time to address your concerns and needs and develop a tailored defense strategy to achieve the best possible outcome for you.

Lawyer & Tax Criminal Defense Attorney

LL.M. Tax Law

LL.M. Economic Criminal Law

Certified consultant for tax criminal law

10 years of experience

Expert knowledge in tax law

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

Your lawyer for tax law and tax criminal law in Offenbach

Kebab shops, pizzerias, bakeries, late-night convenience stores – in Offenbach, the tax office knows the cash-intensive sectors very well. The city has one of the highest densities of restaurants in Hesse, and the Offenbach tax office scrutinizes them accordingly. The process is repetitive: unannounced cash register inspections, tax audits lasting months, estimated assessments with additional demands – and often, ultimately, tax evasion proceedings. Those who understand this process can stop it. We represent restaurateurs and retailers from Offenbach and the surrounding district in tax evasion cases. Our Frankfurt office is just ten minutes away – appointments are available in person, by phone, or via video conference. Attorney Ibrahim Cakir is a certified tax lawyer and a specialized tax evasion defense attorney. Consultations are available in German, Turkish, and English.

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Personal appointments are possible in Frankfurt or Mainz by arrangement.

Mainz (Hauptsitz)

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Tel.: 069 153 294 512

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Lawyer specializing in tax law, tax criminal law, and voluntary disclosure in Mainz, Turkish, Türkiye, Turkish, information exchange
Lawyer specializing in tax law and tax criminal law, including voluntary disclosure, in Mainz; Turkish, Turkey; information exchange; Bilgi paylasimi
Lawyer specializing in tax law, tax criminal law, and voluntary disclosure in Mainz, Türkiye; Turkish; Turkish; Information exchange; Bilgi Paylasimi

Expertise trusted by institutions – attorney Cakir not only specializes in tax law and tax criminal law defense, but also imparts his knowledge to aspiring master craftsmen, specialists, managers, and students. As a lecturer in tax law, he has worked for, among others, the Chamber of Skilled Crafts Rheinhessen, the Southwest German Academy of Real Estate Management, and iba University.

Advice

STEUERSTRAFRECHT

Vom Steuerfahndungsfall über steuerliche Korrekturen bis zu Verhandlungen vor Straf- und Finanzgerichten – Steuerstrafrecht ist unsere Kernkompetenz.

SELBSTANZEIGEN

Obtaining immunity from prosecution through self-reporting requires tact, expertise and diligence – we will guide you discreetly and legally through every step of the process.

STEUERSTREIT

Ob Einspruchsverfahren, AdV-Antrag oder Klage vor dem Finanzgericht – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.

UNDERCOUNTRY WORK

Verfahren wegen Schwarzarbeit, Vorenthalten von Sozialabgaben oder illegaler Beschäftigung – wir sichern Ihre Verteidigung vom ersten Verdacht an.

Real experiences of our clients

Mr. Cakir is a truly attentive listener, immediately develops a profound understanding of the subject matter, and tailors his approach to each client's specific situation. I felt very well cared for and thank him for his prompt, uncomplicated, competent, and professional support!
I sincerely thank Mr. Çakır for his expert advice and targeted support, which led to a positive outcome in my case. I can wholeheartedly recommend him.

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung

Schnelle, diskrete und kompetente Hilfe im Steuerrecht & Steuerstrafrecht. Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem Erstgespräch und schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ruhe. Wir bieten Ihnen kurzfristige Termine – in der Regel innerhalb von 24 Stunden – und nehmen uns die Zeit, Ihre Situation klar zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen.

Persönliche Termine sind in Mainz, Frankfurt und Mannheim möglich, auf Wunsch auch telefonisch oder per Videokonferenz. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind zuverlässig für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei allen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Fragen.

Tax evasion defense in Offenbach

Wir verteidigen Mandanten aus Offenbach und dem Kreis Offenbach in allen Bereichen des Steuerstrafrechts. Unser Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Gastronomen und Einzelhändlern mit bargeldintensiven Betrieben – Döner-Restaurants, Pizzerien, Bäckereien, Asia-Imbisse, Lebensmittelmärkte und Kioske.

 

Das Finanzamt Offenbach gehört zu den aktivsten in Hessen. Wir kennen die Prüfungspraxis und verteidigen Sie von der ersten Kontrollmaßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.

 

Warum Offenbach ein Prüfungsschwerpunkt ist

 

Offenbach hat eine der höchsten Gastronomiedichten in Hessen und eine große, wirtschaftlich aktive türkische Community. Viele Familien betreiben seit Jahrzehnten Restaurants, Imbisse, Bäckereien und Einzelhandelsgeschäfte. Diese Betriebe arbeiten überwiegend mit Bargeld – und stehen deshalb im Fokus der Finanzverwaltung.

 

Das Finanzamt Offenbach prüft systematisch. Es vergleicht Wareneinsatz mit Umsatz, analysiert Kassendaten und wendet branchenspezifische Richtsätze an. Abweichungen führen zu Hinzuschätzungen. Hinzuschätzungen führen zu Nachforderungen. Und wenn das Finanzamt Vorsatz vermutet, wird die Sache an die Steuerfahndung Frankfurt übergeben.

 

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht

 

Verteidigung bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

 

Wir vertreten Mandanten aus Offenbach bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung. Wir prüfen die Berechnungen des Finanzamts, bestreiten den Vorsatz und arbeiten auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Sanktion hin.

 

Verteidigung bei Kassennachschau

 

Wenn das Finanzamt Offenbach unangekündigt Ihre Kasse prüft, beraten wir Sie sofort telefonisch. Sie erfahren, welche Rechte Sie haben, was Sie sagen dürfen und was nicht.

 

Verteidigung bei Betriebsprüfung

 

Bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt Offenbach übernehmen wir die Kommunikation. Wir verhindern belastende Aussagen, prüfen Schätzungen auf Fehler und wehren überhöhte Nachforderungen ab.

 

Einspruch gegen Schätzungsbescheide

 

Schätzungen des Finanzamts sind häufig pauschal. Wir legen Einspruch ein, fordern die Berechnungsgrundlagen an und reduzieren die Steuernachforderung. Eine niedrigere Schätzung bedeutet auch ein geringeres Strafmaß.

 

Verteidigung bei Steuerfahndung

 

Ermittelt die Steuerfahndung Frankfurt gegen Sie, verteidigen wir Sie im gesamten Ermittlungsverfahren. Wir beantragen Akteneinsicht, entwickeln die Verteidigungsstrategie und verhandeln mit Staatsanwaltschaft und Gericht.

 

Selbstanzeige (§ 371 AO)

 

Wenn Sie steuerliche Fehler korrigieren möchten, bevor das Finanzamt sie entdeckt, erstellen wir eine wirksame Selbstanzeige. Die Selbstanzeige muss vollständig und rechtzeitig sein – wir stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Verteidigung bei Schwarzarbeit (§ 266a StGB)

 

Viele Gastronomiebetriebe in Offenbach beschäftigen Familienangehörige oder Aushilfen. Wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt wurden, droht ein Verfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt. Wir verteidigen Sie auch in diesen Fällen.

Erreichbarkeit von Offenbach
Unser Standort Frankfurt liegt zehn Minuten von Offenbach entfernt. Bei Durchsuchungen oder Kassennachschauen kommen wir direkt zu Ihnen. Regelmäßige Termine finden in Frankfurt statt – persönlich, telefonisch oder per Video.


Telefon Frankfurt: 069 153 294 512


E-Mail: info@ksw-recht.de

Turkish clients in Offenbach

Offenbach is home to one of the largest Turkish communities in Germany. Many of our clients run kebab restaurants, bakeries, snack bars, or grocery stores as family businesses. We are familiar with these structures and can explain them to the tax office and the public prosecutor's office.


Lawyer Ibrahim Cakir offers legal consultations in Turkish. This is more than just translation – it means you can discuss your case in your native language without losing any details. Especially in tax law, where every word counts, this makes a difference.


Typical scenarios of Turkish businesses in Offenbach:

  • Tax audit of a kebab restaurant with additional assessment

  • Cash register inspection at the bakery reveals irregularities.

  • Allegation of undeclared work due to family members working in the business

  • Tax evasion proceedings following supplier's audit notification

  • Self-reporting due to undeclared income

Turkish Service – Offenbach

Offenbach ve çevresinden döner restoranı, fırın, pizzacı, market ve imbiss sahiplerini vergi ceza davalarında temsil ediyoruz. Türk aile işletmelerinin yapısını biliyoruz ve bu yapıları maliye ile savcılığa karşı savunuyoruz.


Avukat Ibrahim Çakır, vergi hukuku uzmanı ve deneyimli vergi ceza savunucusudur. Vergi kaçakçılığı, işletme denetimi, kasa kontrolü, gönüllü beyan ve kaçak işçilik davalarında Türkçe danışmanlık sunuyoruz.


Denetim mi başladı? Suçlama mı aldınız? Hemen arayın – Frankfurt ofisimiz Offenbach'tan sadece on dakika uzaklıkta.

FAQ: Tax Investigation Office Offenbach

1. What does the Offenbach tax investigation office do?
It investigates suspected tax evasion, examines tax-related matters, and conducts searches.

2. Am I required to cooperate during a search?
No. You must tolerate the measure, but you have the right to remain silent and should not voluntarily hand over any documents before speaking with your lawyer.

3. What are the consequences if the tax authorities investigate me?
In addition to fines or imprisonment, there is often a risk of high back taxes, interest payments and lasting damage to one's image.

4. How can I protect myself?
Contact a specialist lawyer for tax criminal law in Offenbach immediately. They can request access to files, develop defense strategies, and challenge tax assessments.

5. When is a self-report advisable?
If you have identified tax errors before the tax investigation authorities become active, a timely and complete voluntary disclosure can lead to immunity from prosecution.

Offenbach - Search & Search Warrant

Durchsuchung durch die Steuerfahndung – was tun?

Eine Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung in Offenbach ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Art. 13 Grundgesetz geschützt. Dennoch dürfen Steuerfahnder Ihre Wohnung oder Geschäftsräume betreten, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt – oder im Ausnahmefall bei „Gefahr im Verzug“.

Voraussetzungen für einen Durchsuchungsbeschluss

  • Richterliche Anordnung: Regelfall, die Steuerfahndung beantragt beim Amtsgericht.

  • Gefahr im Verzug: Nur in echten Eilfällen darf die Staatsanwaltschaft selbst anordnen.

  • Beschuldigter oder Dritte: Nach § 102 StPO ist die Durchsuchung beim Beschuldigten zulässig, nach § 103 StPO auch bei unbeteiligten Dritten (z. B. Steuerberater, Geschäftspartner).

Rechte des Betroffenen

  • Schweigerecht: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.

  • Recht auf Anwalt: Sie dürfen sofort einen Verteidiger kontaktieren – das Telefonat muss ungestört möglich sein.

  • Formale Kontrolle: Sie dürfen sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und Namen der Beamten notieren.

  • Widerspruchsrecht: Sie können der Durchsuchung widersprechen, ohne diese zu behindern. Der Widerspruch wird protokolliert und kann später rechtlich geprüft werden.

Ablauf einer Durchsuchung

In der Praxis sind Durchsuchungen gründlich vorbereitet: Personalien, Steuerakten und Grundrisse liegen den Beamten meist schon vor. Häufig wird parallel auch die Beschlagnahme von Unterlagen, Computern und Datenträgern angeordnet. Für Betroffene ist das Risiko groß, durch unbedachte Aussagen die eigene Lage zu verschlechtern.

Rechtsmittel gegen einen Durchsuchungsbeschluss

  • Beschwerde nach § 304 StPO gegen richterliche Durchsuchungsanordnungen

  • Antrag auf richterliche Entscheidung (§ 98 Abs. 2 StPO) bei Beschlagnahmen

  • Verfassungsbeschwerde im Ausnahmefall

  • Dienstaufsichtsbeschwerde gegen unzulässiges Verhalten von Beamten

 

Warum sofort ein Anwalt helfen sollte

Viele Durchsuchungsbeschlüsse sind formelhaft und fehlerhaft begründet. Dennoch werden sie in der Praxis fast nie abgelehnt. Ein erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht in Offenbach prüft:

  • ob die Voraussetzungen tatsächlich vorlagen,

  • ob die Durchsuchung verhältnismäßig war,

  • ob Beschlagnahmen rechtmäßig sind und

  • ob ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt.

 

Unsere Kanzlei begleitet Sie vom ersten Moment an: Wir kommen unverzüglich zur Durchsuchung, sichern Ihre Rechte, verhindern unnötige Eingriffe und legen Rechtsmittel ein, wenn die Maßnahme rechtswidrig war.

FAQ Offenbach – Durchsuchung & Durchsuchungsbeschluss

1. Darf die Steuerfahndung meine Wohnung einfach durchsuchen?
Nein. Eine Durchsuchung braucht in der Regel einen richterlichen Beschluss. Nur in seltenen Eilfällen („Gefahr im Verzug“) kann die Staatsanwaltschaft selbst anordnen.

2. Muss ich Unterlagen freiwillig herausgeben?
Nein. Sie müssen die Maßnahme dulden, aber nicht aktiv mitwirken. Überlassen Sie die Entscheidung, welche Unterlagen beschlagnahmt werden dürfen, den Beamten – und lassen Sie das später rechtlich prüfen.

3. Soll ich bei einer Durchsuchung Angaben machen?
Nein. Schweigen ist Ihr Recht und meist die beste Strategie. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt.

4. Kann ich mich gegen eine Durchsuchung wehren?
Sie dürfen widersprechen, sollten die Maßnahme aber nicht behindern. Später kann Ihr Anwalt Beschwerde einlegen und die Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

5. Was droht nach einer Durchsuchung?
In der Regel folgt eine Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und häufig die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Eine gute Verteidigung kann entscheidend sein, um Folgen zu begrenzen.

Betriebsprüfung in Offenbach: Ablaufhemmung, Fristen & Auswertung des Prüfungsberichts

Warum die Prüfungsanordnung Ihre Fristen stoppt

Wird vor Ablauf der Festsetzungsverjährung eine Außenprüfung angeordnet und mit ernsthaften Ermittlungshandlungen begonnen, hemmt das den Fristenlauf, bis geänderte Bescheide unanfechtbar sind. Das gilt auch, wenn eine fristgerecht angeordnete Prüfung auf Ihren Antrag verschoben wird – sofern Ihr Antrag tatsächlich ursächlich für die Verlegung war. Verschiebt das Amt aus eigenen Gründen, läuft die Frist weiter.

Praxis-Hinweise:

  • Saisonspitzen (z. B. Weihnachtsgeschäft): Ein gut begründeter Verschiebungsantrag ist oft möglich – aber die Ablaufhemmung kann trotzdem greifen.

  • 2-Jahres-Regel bei befristeter Verschiebung: Beginnt die Prüfung nicht binnen 2 Jahren nach Ihrem befristeten Antrag, fällt die Hemmung rückwirkend weg. Ein weiterer Antrag startet die 2 Jahre erneut.

  • Unbefristeter Antrag (z. B. „Bitte erst nach Abschluss einer anderen Prüfung“): Die Hemmung endet 2 Jahre nach Wegfall des Hinderungsgrunds (ab Kenntnis der Behörde), sofern bis dahin nicht begonnen wurde.

  • Aussetzung der Prüfungsanordnung (AdV): Auch während der Aussetzung bleibt die Ablaufhemmung bestehen.

  • Wirksame Prüfungsanordnung & Beginn: Schon Aktenstudium, schriftliche Unterlagenanforderungen oder Mitwirkungsbitten zählen als Prüfungsbeginn – auch wenn Sie das noch nicht bemerken.

  • Umfang: Gehemmt sind nur die in der Anordnung benannten Steuern und Zeiträume. Erweiterungen brauchen eigene Anordnungen vor Fristablauf.

Was zählt als Ermittlung – und was nicht?

Ermittlungshandlungen sind alles, was auf die Überprüfung von Besteuerungsgrundlagen zielt (z. B. Anforderung, Auswertung, Mitwirkungsaufforderung).
Nicht fristhemmend: bloße Erstellung oder Zusammenfassung des Prüfungsberichts ohne neue Ermittlung.

Nach der Betriebsprüfung: Bindungswirkung & Änderungsrisiken

Wurden Bescheide geändert oder durch die Außenprüfung bestätigt, steigt die Bindungswirkung: Spätere Änderungen wegen „neuer Tatsachen“ sind regelmäßig nur noch bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Verkürzung möglich – die Beweislast liegt bei der Finanzverwaltung.

Verbindliche Zusage nach der Prüfung (für die Zukunft)

Für geprüfte, fortwirkende Sachverhalte (z. B. Gesellschaftsverträge, Modelle, wiederkehrende Gestaltungen) können Sie eine verbindliche Zusage beantragen.
Wichtig:

  • Zeitnähe zur Außenprüfung wahren; Antrag schriftlich/elektronisch stellen.

  • Zusagen gelten, solange wesentliche Sachverhalte gleich bleiben und sich das Gesetz nicht ändert.

  • Mündliche „Zusatzzusagen“ einzelner Prüfer sind nicht einklagbar – wir sichern solche Verständigungen sauber ab.

FAQ Offenbach – Betriebsprüfung & Fristen

1) Hemmt jede Prüfungsanordnung automatisch die Verjährung?
Nur bei wirksamer Anordnung und tatsächlichem Prüfungsbeginn (echte Ermittlungshandlungen).

2) Ich habe um Verschiebung gebeten – läuft die Frist jetzt garantiert weiter?
Nicht automatisch. Die Hemmung greift nur, wenn Ihr Antrag tatsächlich ursächlich für die Verlegung war.

3) Zählt das Aktenstudium als Prüfungsbeginn?
Ja – auch nicht sichtbare Handlungen wie Aktenstudium oder schriftliche Anforderung können den Beginn markieren.

4) Gilt die Hemmung für alle Steuern/Zeiträume?
Nein. Nur für die in der Anordnung genannten Steuern/Zeiträume. Erweiterungen brauchen eigene Anordnungen vor Fristablauf.

5) Können wir nach der BP noch etwas „festzurren“?
Ja: Verbindliche Zusage für künftig gleichgelagerte Sachverhalte – mit klarer Bindungswirkung, solange sich nichts Wesentliches ändert.

Selbstanzeige nach § 371 AO – Offenbach

Wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist

Die Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung (AO) ist das zentrale Instrument, um trotz begangener Steuerhinterziehung (§ 370 AO) Straffreiheit zu erlangen. Sie greift nur, wenn der Steuerpflichtige vollständig und rechtzeitig alle bisher nicht erklärten steuerlich relevanten Sachverhalte nachmeldet. Entscheidend ist, dass sämtliche unverjährten Fälle einer Steuerart offengelegt werden – mindestens die letzten zehn Jahre.

Dabei gilt:

  • Es ist unschädlich, wenn eine Berichtigung nach § 153 AO fälschlich als „Selbstanzeige“ überschrieben wird oder umgekehrt – die Bezeichnung ist rechtlich nicht entscheidend („falsa demonstratio non nocet“).

  • Eine Selbstanzeige muss schriftlich und nachweisbar beim Finanzamt eingereicht werden – idealerweise vorbereitet durch einen Fachanwalt, um Fehler mit Sperrwirkung (§ 371 Abs. 2 AO) zu vermeiden.

  • Bei mehreren Beteiligten (z. B. Ehepartner, Mittäter) ist eine zeitliche Abstimmung zwingend, da sonst die wirksame Selbstanzeige des einen zur faktischen Strafanzeige gegen den anderen werden kann.

 

Voraussetzungen für Straffreiheit

 

Eine wirksame Selbstanzeige setzt voraus:

  1. Vollständige Offenlegung aller steuerlich relevanten Sachverhalte innerhalb des betroffenen Zeitraums.

  2. Rechtzeitige Abgabe – vor Tatentdeckung oder bevor Sperrgründe eintreten (z. B. Beginn einer Außenprüfung).

  3. Nachzahlung der hinterzogenen Steuern zuzüglich Zinsen und ggf. eines Zuschlags nach § 398a AO.

 

Straffreiheit tritt nicht ein, wenn:

 

  • die Tat bereits entdeckt ist und der Täter dies wusste,

  • eine Prüfungsanordnung vorliegt,

  • oder die Nachzahlung nicht fristgerecht erfolgt.

 

Täter, Mittäter, Gehilfen

 

  • Täter & Mittäter: Straffreiheit nur bei vollständiger Offenlegung und Begleichung der Steuerschulden.

  • Gehilfen: müssen keine Steuern nachzahlen, aber die Beteiligung vollständig offenlegen.

Risiken einer unvollständigen Selbstanzeige

Eine teilweise oder fehlerhafte Selbstanzeige kann fatale Folgen haben:

  • Unwirksamkeit und damit keine Straffreiheit.

  • Stattdessen droht eine verunglückte Selbstanzeige: Das Verfahren wird strafmildernd berücksichtigt, aber bleibt strafbar.

  • Zahlungen werden trotzdem fällig, ggf. zuzüglich Strafzuschlägen.

 

Strategisch sinnvoll: die zweistufige Selbstanzeige

 

In der Praxis empfiehlt sich häufig die zweistufige Vorgehensweise:

  1. Erste Anzeige mit Rahmendaten zur fristgerechten Absicherung.

  2. Nachgelagerte Präzisierung mit vollständiger Aufarbeitung aller Zahlen und Unterlagen.

 

So wird der Wettlauf mit der Sperrwirkung vermieden und die Anzeige bleibt wirksam.

FAQ – Selbstanzeige (§ 371 AO) Offenbach

1) Kann ich eine Selbstanzeige auch alleine einreichen?
Ja. Auch Teilnehmer oder Mittäter können individuell eine wirksame Selbstanzeige stellen – die Offenlegung muss aber vollständig sein.

2) Muss ich Belege mit einreichen?
Nein. Es reichen konkrete Zahlen, Steuerart und Zeitraum. Sinnvoll ist jedoch eine beleggestützte Aufbereitung durch den Anwalt.

3) Kann ich für meinen Ehepartner eine Selbstanzeige „mitmachen“?
Nein. Eine Selbstanzeige wirkt nur für den Erklärenden. Unkoordinierte Vorgehensweisen können den anderen sogar belasten.

4) Was passiert, wenn ich die Nachzahlung nicht leisten kann?
Dann scheitert die Selbstanzeige: Straffreiheit entfällt. Es bleibt bei einer Strafbarkeitsmilderung, aber nicht bei Straffreiheit.

5) Gibt es Fristen?
Ja. Die Selbstanzeige muss vor Tatentdeckung und vor Prüfungsbeginn beim Finanzamt eingehen. Hier zählt oft jede Stunde.

Drohende Untersuchungshaft und vorläufige Festnahme – Offenbach

Vorläufige Festnahme durch Steuerfahndung und Polizei

Normalerweise dürfen nur Polizei und Staatsanwaltschaft einen Verdächtigen festnehmen. Doch nach § 127 StPO („Jedermannsrecht“) darf jedermann – und damit auch die Steuerfahndung – eine Person vorläufig festnehmen, wenn sie „auf frischer Tat betroffen oder verfolgt“ wird.

Die Anforderungen sind hoch: Ein bloßer Anfangsverdacht reicht nicht aus. Gerade im Steuerstrafrecht ist der Nachweis von Wissen und Wollen problematisch. Ob ein Fehler in der Steuererklärung vorsätzlich oder fahrlässig geschah, lässt sich oft erst im Verfahren klären. Deshalb sind Festnahmen durch die Steuerfahndung nur in Ausnahmefällen zulässig.

 

Im Regelfall zieht die Steuerfahndung bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten die Polizei und die Staatsanwaltschaft hinzu, damit diese eine Festnahme und ggf. den Haftbefehl beantragen können.

Drohende Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO)

Nach einer Festnahme muss der Beschuldigte unverzüglich, spätestens am Folgetag, einem Haftrichter vorgeführt werden (§ 128 StPO). Dieser entscheidet, ob

  1. eine Freilassung erfolgt,

  2. ein Haftbefehl ergeht, aber unter Auflagen (z. B. Kaution, Meldepflicht), oder

  3. Untersuchungshaft angeordnet wird.

 

Voraussetzungen für Untersuchungshaft

  • Dringender Tatverdacht: hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Steuerhinterziehung begangen wurde.

  • Haftgrund: z. B. Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr (Beeinflussung von Zeugen oder Beweismitteln) oder Wiederholungsgefahr.

  • Verhältnismäßigkeit: U-Haft darf nicht länger dauern als die zu erwartende Strafe. Bei Bagatelldelikten ist sie unzulässig (§ 113 StPO).

 

Typische Haftgründe im Steuerstrafrecht

  • Fluchtgefahr: vor allem bei hohen Hinterziehungsbeträgen, Auslandskonten oder engen Verbindungen ins Ausland.

  • Verdunkelungsgefahr: wenn der Verdacht besteht, dass Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden.

  • Wiederholungsgefahr: wenn weitere Steuerdelikte in naher Zukunft drohen.

 

Bedeutung für Beschuldigte

 

Eine Festnahme oder drohende Untersuchungshaft ist ein massiver Eingriff in die Freiheit und oft ein Schockmoment für Mandanten. Wichtig ist daher:

  • Keine Aussagen ohne Anwalt! Sie haben ein umfassendes Schweigerecht.

  • Sofort Verteidiger kontaktieren: Nur ein erfahrener Fachanwalt für Steuerstrafrecht kann prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen.

  • Strategische Verteidigung: Oft kann durch Kaution oder Auflagen eine Haft vermieden werden.

FAQ – Offenbach - Untersuchungshaft und Arrest im Steuerstrafrecht

1) Darf die Steuerfahndung selbst festnehmen?
Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen (§ 127 StPO). Meist übernimmt die Polizei die Festnahme.

2) Was passiert nach einer Festnahme?
Spätestens am Folgetag erfolgt die Vorführung vor den Haftrichter (§ 128 StPO). Dieser entscheidet über Freilassung oder Haft.

3) Reicht ein einfacher Verdacht für Untersuchungshaft?
Nein. Es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen, also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Steuerhinterziehung begangen wurde.

4) Kann U-Haft vermieden werden?
Ja. Oft wird ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, wenn Sicherheiten (Kaution), Meldepflichten oder andere Auflagen erfüllt werden.

5) Was ist bei Durchsuchung oder Festnahme am wichtigsten?
Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und äußern Sie sich nicht zur Sache, bis Ihr Anwalt anwesend ist.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten (§ 266a StGB) – Offenbach

Was bedeutet „Vorenthalten von Arbeitsentgelt“?

Nach § 266a StGB macht sich ein Arbeitgeber strafbar, wenn er die fälligen Sozialversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig an die zuständige Krankenkasse abführt. Geschütztes Rechtsgut ist nicht der individuelle Lohn des Arbeitnehmers, sondern das Solidarsystem der Sozialversicherung.

Betroffen sind also nicht nur klassische Schwarzlohn-Zahlungen, sondern auch Fälle, in denen Beiträge verspätet, unvollständig oder gar nicht abgeführt werden.

Wer kann Täter sein?

  • Arbeitgeber im sozialrechtlichen Sinn (nicht nur „Auftraggeber“).

  • Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) sind regelmäßig die Geschäftsführer verantwortlich.

  • Auch ein faktischer Geschäftsführer kann Täter sein, wenn er die Geschicke des Unternehmens tatsächlich lenkt.

  • Ein bloßer „Strohmann“ oder Scheingeschäftsführer ohne Einfluss ist dagegen nicht strafbar.

 

In Krisensituationen kann sich die Verantwortung aller Geschäftsführer wieder verschärfen, auch wenn intern Zuständigkeiten verteilt wurden.

 

Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung?

 

  • Vorsatz erforderlich: Der Arbeitgeber muss wissen, dass ein Beschäftigter tatsächlich Arbeitnehmer ist.

  • Der BGH nimmt Vorsatz schon dann an, wenn Beschäftigte nach festen Stunden bezahlt, weisungsgebunden in den Betrieb eingegliedert und ohne eigenes Unternehmerrisiko tätig sind (BGH, 1 StR 320/09).

  • Irrtümer über die Arbeitnehmereigenschaft gelten meist nur als Verbotsirrtum (§ 17 StGB), nicht als vorsatzausschließender Irrtum.

 

Abgrenzung: Beitragsvorenthaltung vs. Beitragsbetrug

  • Vorenthaltung (§ 266a Abs. 1 StGB): Arbeitnehmer ist angemeldet, Beiträge werden aber nicht abgeführt.

  • Beitragsbetrug (§ 263 StGB): Arbeitnehmer wird gar nicht gemeldet, um Beiträge komplett zu umgehen.

 

Strafe und Rechtsfolgen

 

  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 266a Abs. 1 StGB).

  • In besonders schweren Fällen (z. B. bandenmäßig, hoher Schaden) sogar bis zu 10 Jahren.

  • Geschäftsführer haften persönlich – auch zivilrechtlich.

 

Die Abführungspflicht hat Vorrang vor allen anderen Zahlungen (Lieferanten, Nettolöhne). Nur innerhalb der 3-wöchigen Insolvenzantragsfrist sind Geschäftsführer ausnahmsweise nicht verpflichtet (BGH II ZR 48/06).

Selbstanzeige und Strafmilderung

§ 266a Abs. 6 StGB sieht eine Art Selbstanzeige vor: Teilt der Arbeitgeber der Einzugsstelle unverzüglich die Nichtabführung mit und nennt die Gründe, kann das Gericht von Strafe absehen. Entscheidend ist, dass die Mitteilung rechtzeitig und vollständig erfolgt.

Praxisbeispiel

 

Ein Bauunternehmer zahlt seine Mitarbeiter „schwarz“ aus, ohne Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Der BGH rechnet den ausbezahlten Nettolohn auf einen fiktiven Bruttolohn hoch (§ 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV). Damit steigt der Schadensbetrag erheblich (BGH, 1 StR 185/16).

FAQ – Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) - Offenbach

1) Wer ist verantwortlich – die Firma oder der Geschäftsführer?
Immer die verantwortlichen Organe (z. B. Geschäftsführer). Bei mehreren Geschäftsführern kann die Verantwortung geteilt sein.

2) Reicht Fahrlässigkeit für eine Strafe?
Nein, strafbar ist nur Vorsatz. Fahrlässiges Nichtzahlen kann aber Bußgelder nach sich ziehen.

3) Droht automatisch Haft?
Bei hohen Schadenssummen (> 1 Mio. €) droht regelmäßig auch Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr.

4) Gibt es eine Selbstanzeige?
Ja, § 266a Abs. 6 StGB erlaubt Strafbefreiung, wenn rechtzeitig und vollständig gemeldet wird.

5) Welche Strafen sind realistisch?
Von Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, abhängig von Höhe, Dauer und Vorsatz.

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