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Frankfurt Osthafen

Steuerstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Steuerhinterziehung / Selbstanzeige / Betriebsprüfung

Schwarzarbeit / Hausdurchsuchung / Ermittlungsverfahren 

Bekannt aus:

Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türkei, Türkisch, Informationsaustausch
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Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

Anwalt für Steuerrecht 

Anwalt für Steuerstrafrecht

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

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Was ich für Sie tun kann
Ich vertrete meine Mandanten in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit. Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Spezialisierung. Engagement. Professionalität

Ich biete Fachkompetenz und eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung. 

Was Sie von mir erwarten können:

Klartext und Ehrlichkeit sowie höchste Qualität, Präzision und Effektivität, in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren.

Rechtsanwaltskanzlei für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL. M., LL.M. vertritt seit etwa einem Jahrzehnt erfolgreich Mandanten im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Er hat seinen Hauptsitz in Mainz und weitere Zweigstellen in Frankfurt am Main, Offenbach und Köln. So kann er Mandanten in ganz Deutschland in Fragen der Wirtschaftskriminalität und des Steuerstrafrechts beraten und verteidigen. 

Bewertungen

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin zur Erstberatung. 

Steuerrecht

Einspruchsverfahren Finanzamt

Klage vor dem Finanzgericht

Einspruch Grundsteuerbescheid

Besteuerung Kryptowährung 

Wirtschaftsstrafrecht

Besteuerung Kryptowährung 

Einspruchsverfahren Finanzamt

Klage vor dem Finanzgericht

Betrug, Untreue, Compliance Beratung, Insolvenzdelikte, Mindestlohnunterschreitung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Geldwäscher, Schmuggel, Urkundenfälschung

Steuerstrafrecht

Besteuerung Kryptowährung 

sdfasf

Klage vor dem Finanzgericht

Leichtfertige Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung,

Schädigung des Umsatzsteueraufkommens, Umsatzsteuerkarussell

Schwerpunkte

Besteuerung Kryptowährung 

Einspruchsverfahren Finanzamt

Klage vor dem Finanzgericht

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Rechtsgebiete

Wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten haben, kann es sinnvoll sein, das Einlegen von Rechtsmitteln dagegen zu prüfen. Tatsächlich passieren aufgrund der Komplexität des Steuerrechts häufig Fehler beim Erlass eines Steuerbescheids, sodass Einsprüche hiergegen oft erfolgreich sind. Im Folgenden erfahren Sie, wann die Einlegung eines Einspruchs sinnvoll ist, wie es zu tun ist und worauf geachtet werden muss.

Mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige kann die Verfolgung wegen Steuerhinterziehung häufig abgewendet werden – allerdings ist dafür schnelles und sorgfältiges Handeln gefragt. Damit die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung hat, sind nämlich strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen erhalten Sie im Folgenden.

Im Rahmen von grenzüberschreitenden Geschäften von Unternehmen spielt das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht häufig eine große Rolle. Bei Verstößen gegen die immer komplexeren Regelungen drohen sogar Straf- oder Bußgeldverfahren. Doch auch bei Privatpersonen können sich rechtliche Fallstricke ergeben, zum Beispiel wenn Sie aus dem Ausland mit großen Mengen an Bargeld einreisen. Worauf Sie zu achten haben und was zu tun ist, wenn Sie gegen geltende Regeln verstoßen haben, erfahren Sie im Folgenden.

Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit sind im Alltag häufig anzutreffen. Denn viele Menschen geben ihre Tätigkeiten gegenüber den Sozialversicherungen und dem Finanzamt nicht oder nur unvollständig an, um Steuern und die Beiträge zur Sozialversicherung zu sparen. Dies kann jedoch ernste (straf-) rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen. Doch nicht alle Verstöße erfolgen vorsätzlich: Gerade im Bereich der Scheinselbständigkeit sind sich viele Arbeitgeber und Beschäftigte ihres Verstoßes gar nicht bewusst. Worauf sie achten müssen und welche Konsequenzen Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit nach sich ziehen erfahren Sie im Folgenden.

Betriebsprüfungen führen bei vielen Unternehmern zu Nervosität. Es besteht häufig die Angst vor hohen Nachzahlungen und weiteren unangenehmen Folgen. Viele dieser Probleme können allerdings schon im Vorfeld durch eine adäquate Vorbereitung aus dem Weg geräumt werden. Es ist daher sinnvoll, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was eine Betriebsprüfung ist, wie sie abläuft und worauf zu achten ist.

Kryptowährungen erlangen eine immer größere Bedeutung im internationalen Wirtschaftsverkehr. Auch viele Privatpersonen setzen auf Bitcoin, Etherum und Co. als gewinnversprechende Investition. Was aber sind Bitcoins rechtlich gesehen und wann muss ich Steuern zahlen? Mit diesen Fragen sollten sich alle, die mit Bitcoins privat oder in Ihrem Unternehmen zu tun haben, auseinandersetzen. Ansonsten droht eine Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Die wichtigsten Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Blog

Persönliches Beratungsgespräch

Der Hauptsitz der Kanzlei liegt in Mainz. Weitere Zweigstellen bestehen in Frankfurt am Main, Offenbach und Köln. Unter diesen Adressen stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung während des gesamten Verfahrens. Unsere Beratungsstrategie ist darauf ausgerichtet, dass der Fall bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt wird, sodass es erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Wir sind zuverlässig, professionell und diskret in unserem Vorgehen. Wenn Sie angeklagt werden oder eine polizeiliche Vorladung erhalten, kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte und Interessen zu schützen.

Mainz:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Frankfurt am Main:

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Köln:

Hohenzollernring 57

50672 Köln

Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verteidigt Ihr Recht bundesweit in allen Bereichen des Steuerstrafrechts. Sie profitieren von der Ausrichtung und Spezialisierung auf das Steuerstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Durch die besondere Erfahrung und Expertise im Wirtschaftsstrafrecht werden Sie  In  allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts professionell und diskret beraten und vertreten. 

Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M verfolgt die effektivste Methode der Strafverteidigung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht wit dem Ziel, bereits vor der Hauptverhandlung eine Einstellung des Verfahrens oder eine Abweisung der Anklage zu erreichen. Schon in zahlreichen Fällen hat er durch seine Verteidigungsschriften  erreichen können, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt und eine öffentliche Gerichtsverhandlung vermieden werden konnte. Die Strategie der Verteidigung ist darauf ausgerichtet, Sachkompetenz in Kombination mit Einfühlungsvermögen und Durchsetzungsstärke  einzusetzen, um den Vorwurf der Steuerhinterziehung und der Schwarzarbeit abzuwehren. Mit dem Hauptbüro in Mainz und weiteren Zweigstellen in Frankfurt am Main, Offenbach und Köln stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mainz, Frankfurt am Main, Offenbach und Köln

Strafverteidigung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M, LL.M. bietet als Strafverteidiger im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht eine strategische Verteidigung und Beratung in allen steuerstrafrechtlichen  und wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten. Durch die ausschließliche Konzentration auf das Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht stellt er sicher, dass Sie die bestmögliche rechtliche Vertretung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts erhalten.

Selbstanzeige

Steuerhinterziehung

Die Selbstanzeige ist eine Möglichkeit, die Bestrafung für eine Straftat zu vermeiden, indem man persönliche Reue ausdrückt, was sogar noch nach der Begehung der Tat geschehen kann. Diese Straffreiheit ist in der Regel nur bei versuchten Straftaten möglich, und zwar durch eine entschuldigende Abgabe. Selbstanzeigen sind in vielen Bereichen des deutschen Strafrechts vorgesehen, z. B. bei Geldwäsche (§ 261 Abs. 9 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 Abs. 5 StGB) oder Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Arbeitgeber (§ 266a Abs. 6 StGB). Vor allem im Steuerrecht bzw. Steuerstrafrecht ist gem. § 371 AO eine Selbstanzeige möglich ist. Straffreiheit wird gewährt, wenn eine Selbstanzeige nach der Begehung einer Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO erfolgt.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M hat langjährige Erfahrung sowie Spezialwissen im Steuerstrafrecht. Steuerstrafverfahren können für Einzelpersonen und Unternehmen verheerende Auswirkungen haben, nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die Sicherheit des Arbeitsplatzes, den Ruf und die persönliche Freiheit. Die Beratung und Verteidigung in diesem ist zum einen darauf ausgerichtet, durch eine präventive Beratung Ermittlungen oder sogar eine Anklage zu vermeiden. Zum anderen geht es um die tatsächliche Vertretung vor den Amts- und Landgerichten.

Bannbruch

Schmuggel

In § 372 AO des deutschen Strafgesetzbuchs geht es um einen oft übersehenen Straftatbestand, den sogenannten Bannbruch. Als Bannbruch wird jede Handlung definiert, die die Einfuhr, Ausfuhr oder Beförderung von verbotenen Gegenständen beinhaltet. Diese Regelung wurde ursprünglich in die AO aufgenommen, um den Zollbehörden die Erhebung von Steuern und die Überwachung von grenzüberschreitenden Handelsverboten zu ermöglichen. Obwohl diese Verbote nicht in erster Linie für Steuerzwecke gedacht sind, fallen sie aufgrund ihrer Aufnahme in die AO dennoch unter die strafrechtliche Ahndung.

Rechtlich gesehen ist es nicht einfach, Schmuggel zu definieren. § 373 der Abgabenordnung (AO) liefert eine indirekte Definition. Er konzentriert sich auf den Schmuggel zu gewerblichen Zwecken, mit Gewalt und in Gruppen. Dieser Paragraf bestraft diejenigen, die Einfuhr- oder Ausfuhrzölle hinterziehen, sowie alle illegalen Aktivitäten, die gegen Monopolvorschriften verstoßen (im Falle von gewerblichen Aktivitäten). Mit anderen Worten: Der Schmuggel gem. § 373 AO ist eine speziellere Form der Zollhinterziehung nach § 370 AO und ein Verstoß gegen das Verbot des Bannbruchs gem. § 372 AO.

Steuerhehlerei

Schwarzarbeit

Bei Steuerhehlerei gelten ähnliche Strafen wie bei Steuerhinterziehung, einschließlich bis zu fünf Jahren Haft. Wenn die Straftat von einer Gruppe oder zu kommerziellen Zwecken begangen wird, können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Außerdem können Fahrzeuge, die für den Transport gestohlener Waren verwendet werden, beschlagnahmt werden. Um diese Straftat nach § 374 AO zu begehen, müssen körperliche Gegenstände im Spiel sein. Zu diesen Gegenständen gehören oft Zigaretten, Alkohol, Kaffee und Brennstoffe oder Heizmaterial. Anders als die Einziehung von Waren im Allgemeinen erfordert die Einziehung von Steuern das Vorliegen einer Straftat, die strafbar ist. Das kann Steuerhinterziehung nach § 370 AO, Verstoß gegen ein Verbot (§ 372 AO) oder Schmuggel (§ 373 AO) sein.

Der Vorwurf der Schwarzarbeit ist schwerwiegend. Die Nichteinhaltung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten kann zu schweren Strafen oder sogar zu Gefängnisstrafen führen. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit ausgerichtet und verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten. Schwarzarbeit ist eine Beschäftigung, bei der weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und bei der es keine Aufzeichnungen über ein Beschäftigungsverhältnis gibt. Diese Art von Tätigkeit ist rechtlich immer dann gegeben, wenn jemand für ein Gehalt arbeitet, ohne Steuern zu zahlen oder Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. 

Kryptowährung

Kryptowährungen sind zwar keine echten Währungen, aber digitale Formen der Bezahlung. Die erste Kryptowährung, Bitcoin, wurde im Jahr 2009 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Heute gibt es mehr als 4500 verschiedene Kryptowährungen, von denen jedoch nur etwa 1000 ein tägliches Handelsvolumen von über 10.000 USD haben. Kryptowährungen unterscheiden sich von anderen Währungen, da sie nicht von einer staatlichen Stelle stammen. In einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) wurde festgelegt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in der Steuererklärung unter der Bezeichnung "Private Veräußerungsgeschäfte" gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzugeben sind. Kryptowährungen werden als "andere Wirtschaftsgüter" eingestuft (ähnlich wie Antiquitäten, Kunst und so weiter) und alle damit erzielten Gewinne sind steuerpflichtig. Erfolgt der Kauf und Verkauf dieser Währungen jedoch nach einem Zeitraum von einem Jahr oder mehr, bleiben die Gewinne unversteuert. Für Steuerzwecke werden Gewinne oder Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen als private Transaktionen betrachtet; der Gewinn oder Verlust wird ermittelt, indem der Kaufpreis vom Verkaufspreis abgezogen wird. Gewinne, die durch den Verkauf von Kryptowährungen erzielt werden, werden mit dem Einkommensteuersatz einer Privatperson (und ggf. mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert.

Bewertungen von Mandanten

Herr Cakir erlebe ich als ausgesprochen kompetenten und zuverlässigen Rechtsanwalt. Er hört einem ganz genau zu, um den Sachverhalt exakt verstehen und eine adäquate Strategie ausarbeiten zu können. Ein Erstgespräch war innerhalb kürzester Zeit möglich. Herr Cakir ist sehr gut zu erreichen und meldet sich sehr zeitnah zurück, sollte man ihn doch nicht gleich ans Telefon bekommen haben. Komplexe Vorgänge und juristische Sprache übersetzt er in verständliches Deutsch, sodass man genau versteht, um was es geht. Es wird sehr fair abgerechnet, was ich sehr lobenswert finde. Herr Cakir ist mit Herzblut bei der Sache. Ich kann eine Mandatierung Herrn Cakirs mit gutem Gewissen empfehlen!

Herr Cakir ist total super in sein Arbeit Er hat mich innerhalb nicht mal ein Monat von Schwierigkeiten geretet sage ich mal. Ich bin sehr froh ihn als Anwalt zu haben egal was es ist kann man ihn fragen und er ist sofort bereit zu helfen.

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin zur Erstberatung. 

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.: Strafverteidigung bundesweit im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Standorte und Zweigstellen in Mainz, Frankfurt, Offenbach und Köln.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein hochqualifizierter Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Er berät und vertritt seine Mandanten von der ersten Phase des Ermittlungsverfahrens und führt Sie dank seiner professionelle Herangehensweise erfolgreich durch das Strafverfahren. An den Standorten Mainz, Frankfurt am Main und Köln bietet er persönliche Rechtsberatung in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen. Er ist ausschließlich im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht tätig. Diese besondere Ausrichtung und Spezialisierung sorgt dafür, dass die Verteidigung stets entsprechend der aktuellsten Rechtsprechung aufgebaut wird, so dass Sie die bestmögliche Beratung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht erhalten. Wenn Sie Unterstützung in einem Steuerstrafverfahren brauchen oder eine Selbstanzeige abgeben möchten, nehmen Sie umgehend Kontakt auf, damit Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim  Cakir LL.M., LL.M. Ihre individuelle Situation bewerten und Ihnen schnell weiterhelfen kann. 

Frankfurt Osthafen

Ihr Steuerstrafverteidiger: Mainz / Frankfurt am Main / Köln 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Rechtsanwalt für Steuerrecht Mainz/Frankfurt am Main/Köln

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Mainz/Frankfurt am Main/Köln

Rechtsanwalt im Steuerrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist eine Fachkraft mit langjähriger Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Im Steuerrecht kommt es darauf an, dass der Rechtsanwalt auch die Zahlen und wirtschaftlichen zusammenhänge versteht und den Mandanten auf höchster fachlichen Stufe beraten kann. Mandanten aus dem Raum Frankfurt am Main profitieren von der jahrelangen fachlichen Arbeit im Steuerrecht. 

Sie werden als Mandant von dieser Konzentration auf Themen des Steuerrechts profitieren und im gegenüber dem Finanzamt bestens vertreten werden. 

Sollten Sie mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sein, sollten Sie unbedingt Ihr Recht auf Stillschweigen wahrnehmen. Vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird sich sofort um Ihren Fall kümmern, Akteneinsicht beantragen mit der Arbeit beginnen. Die bewährte Verteidigungsstrategie ist darauf ausgerichtet, das Verfahren mit einer Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Verhandlung zu beenden.

 

Mandant profitieren von unserer Erfahrung und Kompetenz im Bereich der Steuerstrafverteidigung.

Strategische Strafverteidigung: Mainz / Frankfurt am Main / Köln

Ein guter Strafverteidiger besitzt sowohl ein breitgefächertes Wissen im Bereich des Strafrechts und des Prozessrechts als auch die Fähigkeit, eine Ermittlungsakte gründlich zu analysieren. Nur so können alle Möglichkeiten der Verteidigung vollständig ausgeschöpft werden.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hat sich dem Kampf um das Recht seiner Mandanten verschrieben. Ein hervorragender Strafverteidiger muss sowohl über eine umfassende Kenntnis des Strafrechts und des Strafprozessrechts verfügen als auch die Fähigkeit besitzen, eine Ermittlungsakte gründlich zu analysieren. Auf diese Weise werden alle verfügbaren Verteidigungsmöglichkeiten für Sie genutzt. 

 

Die Verteidigungsarbeit hat das Ziel das Verfahren im Ermittlungsverfahren also noch vor der Anklage möglichst frühzeitig zu beenden und eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Nachdem Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.  die Akten eingesehen hat, informiert er seine Mandanten gründlich über mögliche Verteidigungschancen. Er bespricht klipp und klar alle Einzelheiten des Vorwurfs und gibt eine realistische Einschätzung der Lage. Nach der Abwägung aller Umstände wird eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickelt. 

 

Wenn sich ein Prozess nicht vermeiden lässt, wird Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. mit aller Kraft die Verteidigung in der Hauptverhandlung vorantreiben. Die Strafverteidigung konzentriert sich darauf einen Freispruch zu erreichen durch die professionelle Nutzung aller Methoden und Werkzeuge des Strafverfahrens.

 

Dabei bleibt die Strafverteidigung immer flexibel, wenn es dazu dient, eine midelere Strafe zu erreichen.. Dazu gehört die Zahlung einer Geldstrafe statt einer Haftstrafe oder die Aushandlung von Bewährungsauflagen. Diese Art der Verteidigung erfordert großes Verhandlungsgeschick vom Anwalt, der den Angeklagten vertritt. 

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Mainz / Frankfurt am Main / Köln zur Erstberatung. 

Steuerstrafrecht und Steuerstrafverteidigung in Mainz / Frankfurt am Main / Köln und Umgebung

Strafverfahren in Mainz/  Frankfurt am Main / Köln : Ermittlungsverfahren

Steuerstrafverfahren in Mainz / Frankfurt am Main / Köln: Strafbefehl Einspruch

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann durch eine Anzeige oder durch andere Quellen wie Medienberichte erfolgen. In diesem Fall leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu prüfen und festzustellen, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten. Auch andere Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei haben das Recht und die Pflicht, von sich aus zu ermitteln, wenn sie Kenntnis von einer möglichen Straftat erhalten. Wenn eine Person als Verdächtiger identifiziert wird, rückt diese Person in den Mittelpunkt der Ermittlungen. Die entsprechenden Verfahren werden im "Js-Register" bei der Staatsanwaltschaft dokumentiert und bearbeitet. Vorerst werden die Ermittlungen so geführt, als ob sie sich gegen eine namenlose Person mit dem Aktenzeichen "UJs" richten würden. Wenn die zuständigen Behörden eine Anzeige oder andere Informationen erhalten, die darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen worden sein könnte, sind sie nach § 152 II der Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet, Vorermittlungen einzuleiten. Dieser Schritt wird als Vorermittlung bezeichnet und ist der Ausgangspunkt für alle Strafverfahren. Ibrahim Cakir LL. M., LL. M., ein erfahrener Anwalt im Steuerstrafrecht, bietet seine Expertise im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht an. Wenn du ihn als deinen Rechtsvertreter engagierst, profitierst du von seinem umfangreichen Wissen und seiner Erfahrung in diesen Bereichen sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie unbedingt mit Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht  Ibrahim Cakir LL. M., LL. M. sofort um Rat fragen. Sie haben nur zwei Wochen ab dem Datum des Strafbefehls Zeit, ihn anzufechten, sonst gilt er als rechtskräftiger Bescheid und die verhängte Strafe wird vollstreckt. Im Strafbefehlsverfahren wertet das Strafgericht die Akte aus und erlässt einen Strafbefehl, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Da es keine Hauptverhandlung gibt, hat der Beschuldigte nur begrenzte Möglichkeiten, Beweise vorzulegen, die ihn entlasten oder seine finanzielle Situation erklären könnten. Deshalb können sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Strafbefehls Einspruch einlegen, um eine Hauptverhandlung einzuleiten und ihren Fall vor dem Strafgericht beurteilen zu lassen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann die Unterlagen prüfen und feststellen, ob es sich lohnt, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen und wenn ja, in welchem Umfang. Je nach Fall gibt es drei Möglichkeiten: den Versuch, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, nachdem Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wurde; Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl; oder Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Aspekte wie die Anzahl der Tagessätze als Geldstrafe. Die Entscheidung zwischen diesen drei Alternativen ist eine wichtige Entscheidung für Verteidiger/innen. Wenn du den Strafbefehl anfechten willst, musst du andere Gründe anführen als bei einem allgemeinen Einspruch. Hier sind einige Punkte, die du beachten solltest: Während der Anhörung hat der/die Beschuldigte die Möglichkeit, Beweise vorzulegen, die ihn/sie entlasten und falsche Aussagen korrigieren könnten. Dies kann dazu führen, dass er offiziell freigesprochen wird. Für viele Beschuldigte kann die Teilnahme an dieser Anhörung eine große emotionale, finanzielle und zeitliche Belastung darstellen. Außerdem sind diese Anhörungen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich.

Ibrahim Cakir LL. M., LL.M. verfügt über umfangreiche Kenntnisse und langjährige Praxis im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.

Strafverfahren in Mainz / Frankfurt am Main / Köln: Zwischenverfahren

Steuerstrafverfahren in Mainz / Frankfurt am Main / Köln: Hauptverfahren

Der mittlere Schritt im Verfahren wird immer noch von der Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn sie der Meinung ist, dass es genügend Beweise gibt, die auf eine Straftat hindeuten. Das Gericht prüft dann den Sachverhalt erneut, bevor es zu einer Verhandlung kommt. Gemäß § 201 der Strafprozessordnung kann es die vorgelegten Beweise ergänzen oder weitere Beweise anfordern. Im Gegensatz zu Gerichtsverhandlungen sind diese Verfahren nicht öffentlich zugänglich. Das Gericht prüft, ob es genügend Beweise gibt, die darauf hindeuten, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat und in einem Prozess schuldig gesprochen werden könnte. In der Vorverhandlung wird der Beschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Dann wird ihm eine formelle Anklage zugestellt, die es ihm ermöglicht, zusätzliche Beweisanträge zu stellen. Der Richter prüft auch, ob die Notwendigkeit einer Verteidigung nach § 140 der Strafprozessordnung besteht. Wenn das der Fall ist, wird ein Anwalt damit beauftragt, Sie vor Gericht zu vertreten.

Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass sie genügend Beweise für eine Straftat hat, wird eine Anklageschrift formuliert und dem Gericht zur Prüfung vorgelegt. Anschließend wird ein Verfahren eingeleitet, um erneut zu prüfen, ob es genügend Beweise für eine Straftat gibt. Wenn du von der Staatsanwaltschaft einer Straftat beschuldigt wirst, erhältst du eine Benachrichtigung von den Strafverfolgungsbehörden. Um die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu verhindern, wende Sie sich an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Strafverteidiger. Es kann ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens (§ 204 der Strafprozessordnung) gestellt werden. Außerdem ist es nach der Anklageerhebung möglich, das Verfahren mit Zustimmung des Angeklagten, des Staatsanwalts und des Gerichts einzustellen. Die Verteidigung kann auch nach der Anklageerhebung Beweisanträge stellen, wenn dies sinnvoll ist. Wenn ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg hat, müssen Vorbereitungen für eine Verhandlung getroffen werden. Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL. M., LL. M. verfügt über umfangreiche Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Wenn der Beschwerde stattgegeben wird, findet das Hauptverfahren statt, zu dem vor allem die Hauptverhandlung gehört. Diese beginnt mit der Bekanntgabe des Falles, gefolgt von der Befragung des Angeklagten zu seiner persönlichen Situation. Dann verliest die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift. Das Gericht stellt dann fest, ob es zuvor Gespräche über einen "plea bargain" gegeben hat. Der/die Angeklagte muss sich dann entscheiden, ob er/sie schweigt oder Auskunft über die Angelegenheit gibt. Beweisanträge können das Geschehen in diesem Teil des Verfahrens beeinflussen. Es gibt viele Regeln, die in diesem Verfahren eingehalten werden müssen, und ihre Einhaltung kann für den Angeklagten von Vorteil sein, da sie für ein faires Verfahren notwendig sind. Die Hauptaufgabe der Verteidigung ist es, die Beweiserhebung zu beeinflussen, indem sie Beweisanträge stellt und die Verfahrensrechte und -garantien der Angeklagten gewährleistet. Artikel 6 (2) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schreibt vor, dass eine Person, die einer Straftat angeklagt ist, so lange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld in Übereinstimmung mit dem Gesetz bewiesen ist.

Wenn das Landgericht die Anklageschrift annimmt und das Hauptverfahren einleitet, bestimmt es einen oder mehrere Verhandlungstermine. Die Verhandlung kann an einem einzigen Tag abgeschlossen werden, wenn es sich nicht um ein Schwurgerichtsverfahren handelt und es nur einen Angeklagten gibt. Wenn es jedoch mehrere Angeklagte gibt oder ein Geschworenengericht beteiligt ist, kann die Verhandlung mehrere Tage oder sogar bis zu einem Jahr dauern. Die Dauer des Gerichtsverfahrens hängt auch davon ab, wie gut die Verteidigungsstrategien vorbereitet sind und ob ein Freispruch angestrebt wird. Jeder Gerichtstag am Landgericht hat seine eigenen Besonderheiten. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht muss gründlich geplant werden. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. arbeitet eng mit seinen Mandanten zusammen, um die Beweisanträge und mögliche Zeugenbefragungen zu entwickeln, um das gewünschte Ergebnis der Verteidigung zu erreichen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL. M., LL. M. verfügt über Fachwissen und umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Steuern, Steuerstrafrecht und Wirtschaftskriminalität sowie im Umgang mit den steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbehörden und Strafgerichten.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Ablauf des Steuerstrafverfahrens 

Beginn des Steuerstrafverfahrens: Steuerstrafverfahren beziehen sich auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren, bei denen die zuständige Stelle feststellt, ob eine Anklage gegen den Beschuldigten erhoben werden sollte. Bei Steuerstraftaten bedeutet dies, dass eine Person verdächtigt wird, diese Straftaten begangen zu haben. Wenn es nur um Steuern geht, leitet die Steuerbehörde das Verfahren; wenn es um andere Straftaten geht, wird die Staatsanwaltschaft tätig. Die Staatsanwaltschaft kann das Steuerstrafverfahren übernehmen, wenn sie es für notwendig erachtet, und die Steuerbehörde kann das Verfahren auch an die Staatsanwaltschaft abgeben, wenn gegen die beschuldigte Person ein Haft- oder Unterbringungsbefehl erlassen wurde. Diese Dienststellen haben in Steuerstrafverfahren besondere Befugnisse, da sie sowohl für die Aufgaben einer Steuerbehörde als auch für die einer Staatsanwaltschaft zuständig sind. Wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass eine Steuerstraftat begangen wurde, wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungsgruppe entscheidet dann, ob gegen jemanden Anklage erhoben werden soll. Dazu können Zeugenvernehmungen oder Durchsuchungen von Häusern, Wohnungen oder Firmengebäuden gehören. Wie auc