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Kanzlei für

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

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Professionell.

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Umsatzsteuerhinterziehung

Umsatzsteuerhinterziehung gehört zu den am schärfsten verfolgten Steuerdelikten überhaupt.Umsatzsteuerkarusselle, Scheinrechnungen, versagter Vorsteuerabzug – die Ermittlungsbehörden sind spezialisiert, die Strafen hoch, die Einziehung gnadenlos.Aber nicht jeder Vorwurf hält stand. Nicht jede Scheinrechnung begründet eine Steuerschuld. Nicht jeder Vorsteuerabzug ist zu Unrecht erfolgt.Ich prüfe die Vorwürfe, zerlege die Berechnungen des Finanzamts und verteidige Sie – mit der Präzision, die dieses komplexe Rechtsgebiet verlangt. - RA Ibrahim Cakir, Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht & Zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA)"

Statue der Gerechtigkeit

10 Jahre Erfahrung

Expertenwissen im Steuerrecht

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

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RA Ibrahim Cakir

Steuerstrafverteidiger

Meine Leistungen bei Umsatzsteuerhinterziehung

Als Anwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) verteidige ich Unternehmer, Geschäftsführer und Beteiligte bei Vorwürfen der Umsatzsteuerhinterziehung – vom ersten Verdacht bis zur Hauptverhandlung.Kanzleisitz in Mainz | Zweigstellen in Frankfurt am Main und Mannheim | Bundesweite Vertretung

 

Mein Leistungsspektrum bei Umsatzsteuerhinterziehung:

 

  • Verteidigung bei Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung – Prüfung des Tatvorwurfs, Analyse der Beweislage, Entwicklung der Verteidigungsstrategie.

  • Verteidigung bei Umsatzsteuerkarussellen – Ob „Missing Trader", „Buffer" oder „Distributor": Ich verteidige auf allen Positionen der Kette.

  • Abwehr bei versagtem Vorsteuerabzug – Prüfung der Voraussetzungen des § 15 UStG, Angriff auf die Versagung, Reduzierung des Hinterziehungsbetrags.

  • Verteidigung bei Scheinrechnungen – War die Rechnung überhaupt „im Verkehr"? Lag eine echte Lieferung vor? Präzise Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen.

  • Prüfung der Schadensberechnung – Keine Doppelberücksichtigung bei Kettengeschäften, korrekte Ermittlung des tatsächlichen Steuerschadens.

  • Abwehr der Vermögenseinziehung – Verteidigung gegen Einziehungsanordnungen nach § 73 StGB, Reduzierung des Einziehungsbetrags.

  • Verteidigung bei Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung – Falsche Zollanmeldungen, Unterfakturierung, Schmuggel.

  • Begleitung bei Durchsuchungen – Sofortberatung, Anwesenheit vor Ort, Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses.

  • Vertretung in der Hauptverhandlung – Vor dem Amtsgericht, Landgericht oder in der Revision vor dem BGH.

Wann Sie mich anrufen sollten

  • Sie haben eine Vorladung wegen Umsatzsteuerhinterziehung erhalten

  • Die Steuerfahndung hat Ihre Geschäftsräume durchsucht

  • Ihnen wird die Beteiligung an einem Karussellgeschäft vorgeworfen

  • Das Finanzamt hat den Vorsteuerabzug versagt und Steuern nachgefordert

  • Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet

  • Sie haben einen Strafbefehl wegen Umsatzsteuerhinterziehung erhalten

  • Sie sind Geschäftsführer einer GmbH und sollen persönlich haften

  • Sie befürchten, unwissentlich in ein Karussellgeschäft verwickelt worden zu sein

Je früher Sie anrufen, desto mehr Verteidigungsmöglichkeiten haben wir.

Umsatzsteuerhinterziehung - Grundlagen

Die Umsatzsteuerhinterziehung zählt zu den komplexesten und am schärfsten verfolgten Steuerdelikten. Der Grund: Die Umsatzsteuer ist die mit Abstand ertragreichste Steuerart für den Fiskus – und die am häufigsten hinterzogene. Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung kommt es auf Präzision an. Ich prüfe jeden einzelnen Tatvorwurf: Lag überhaupt eine steuerbare Lieferung vor? War der Vorsteuerabzug tatsächlich unberechtigt? Hat die Rechnung den „inneren Bereich" des Ausstellers verlassen? Wurde der Steuerschaden korrekt berechnet – oder hat das Finanzamt bei Kettengeschäften unzulässig addiert? Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bietet zahlreiche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Wer diese Ansatzpunkte kennt und nutzt, kann den Hinterziehungsbetrag reduzieren, die Strafe mildern – oder einen Freispruch erreichen. Besonders brisant: Seit der Reform der Vermögensabschöpfung 2017 droht neben der Strafe auch die Einziehung des „Wertes von Taterträgen". Das bedeutet: Der Betrag der zu Unrecht erstatteten oder nicht gezahlten Steuern muss an den Staat gezahlt werden – zusätzlich zur Strafe. Für Unternehmer kann das den finanziellen Ruin bedeuten.

Verteidigung - Umsatzsteuerhinterziehung

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung erfordert sowohl steuerrechtliche als auch strafrechtliche Expertise. Als Fachanwalt für Steuerrecht mit Spezialisierung auf Steuerstrafrecht verbinde ich beide Perspektiven.


Meine Arbeit beginnt mit einer gründlichen Analyse des Tatvorwurfs. Ich prüfe, ob die vom Finanzamt und der Staatsanwaltschaft behauptete Steuerhinterziehung überhaupt vorliegt. Dabei untersuche ich insbesondere die Frage, ob eine Steuerschuld entstanden ist – denn nicht jede Scheinrechnung führt automatisch zu einer Steuerschuld, wie der BGH mehrfach klargestellt hat.


Ein Schwerpunkt meiner Verteidigung ist die kritische Überprüfung der Schadensberechnung. Bei Karussellgeschäften und anderen Kettengeschäften neigen Ermittler dazu, den Schaden bei jedem Kettenglied zu addieren – was zu einer verfassungswidrigen Doppelbestrafung führen kann. Ich achte darauf, dass nur der tatsächliche Schaden berücksichtigt wird.
Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Karussellgeschäften ist die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme entscheidend. Waren Sie unwissender „Buffer", der gutgläubig Ware durchgeleitet hat? Oder hatten Sie Kenntnis vom betrügerischen System? Diese Frage entscheidet oft über Jahre Freiheitsstrafe.


Besondere Aufmerksamkeit widme ich der Abwehr der Vermögenseinziehung. Seit 2017 ordnen Gerichte regelmäßig die Einziehung des Wertes von Taterträgen an – oft in Höhe der gesamten hinterzogenen Steuer. Für Mandanten bedeutet das häufig den wirtschaftlichen Ruin. Ich entwickle Strategien, um die Einziehung zu begrenzen oder abzuwehren.
Parallel zur Strafverteidigung vertrete ich Sie im Besteuerungsverfahren. Denn die Frage, ob der Vorsteuerabzug zu Recht versagt wurde, ist sowohl steuerlich als auch strafrechtlich relevant. Eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerverfahren kann die Grundlage des Strafvorwurfs erschüttern.

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