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Kryptowährungen und Strafrecht: Steuerhinterziehung bei Bitcoin & Co.

Kryptowährungen erlangen eine immer größere Bedeutung im internationalen Wirtschaftsverkehr. Auch viele Privatpersonen setzen auf Bitcoin, Etherum und Co. als gewinnversprechende Investition. Was aber sind Bitcoins rechtlich gesehen und wann muss ich Steuern zahlen? Mit diesen Fragen sollten sich alle, die mit Bitcoins privat oder in Ihrem Unternehmen zu tun haben, auseinandersetzen. Ansonsten droht eine Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Die wichtigsten Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze:

 

- Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum, Tether & Co. werden im Wirtschaftsverkehr immer wichtiger

 

- Häufig übersehen wird dabei die steuerliche Bedeutung von Gewinnen aus Handel und Mining

 

- Haben Sie Gewinne durch Kryptowährungen nicht richtig angezeigt oder nicht versteuert, droht eine Verfolgung wegen Steuerhinterziehung

Was sind Kryptowährungen?

 

Kryptowährungen sind digitale und üblicherweise dezentral organisierte Zahlungsmittel, die unabhängig von staatlichen Institutionen sind. Allerdings sind sie auch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt. Das heißt, dass Unternehmen nicht zur Entgegennahme von Kryptowährungen als Zahlungsmittel verpflichtet sind. Dennoch besteht häufig ein großes Interesse daran, Geschäfte über Kryptowährungen abzuwickeln. Besonders beliebte Kryptowährungen sind etwa Bitcoin, Ethereum oder Tether. Gleichwohl unterscheiden sich die verschiedenen Kryptowährungen in ihren genauen Ausprägungen stark voneinander. Im Folgenden soll neben Kryptowährungen im Allgemeinen vor allem auf die gängigste Kryptowährung – den Bitcoin – eingegangen werden.

Wie funktionieren Kryptowährungen?

 

Blockchain

 

Großer Vorteil aller Kryptowährungen ist die internationale und unkomplizierte Zahlungsabwicklung. Sie gelten hierbei durch den Einsatz der sogenannten Blockchain-Technologie als besonders gut vor Fälschungen und Eingriffen von außen gesichert. Hinter dem Begriff der Blockchain-Technologie (Blockchain: „Block-Kette“) verbirgt sich ein System, bei dem alle Transaktionen durch das Aneinanderhängen von Datenblöcken dargestellt und vorgenommen werden. Die Vornahme einer neuen Transaktion ist nur dann möglich, wenn die Mehrheit des dezentralen Netzwerks den neuen Datenblock verifiziert hat. Dabei sind alle Transaktionen in der Blockchain bei den meisten Kryptowährungen öffentlich einsehbar. Dies soll zur Sicherheit der Kryptowährung mit der dadurch ermöglichten dezentralen Organisation und Verifizierung beitragen.

Mining

 

Die Verifizierung von Transaktionen und die neue Schaffung von Währungseinheiten werden als Mining („schürfen“) bezeichnet. Zur Bestätigung und dem Hinzufügen von neuen Blöcken an die Informationskette müssen beim Mining umfangreiche Berechnungen vorgenommen werde. Dabei kann grundsätzlich jeder Kryptowährungen minen. Aufgrund der komplexen Kalkulationen werden hierfür allerdings leistungsfähige Rechner benötigt. Die Verifizierung der Transaktionen werden durch ein Belohnungssystem vergütet, sodass das Mining lukrativ betrieben werden kann. Um von größeren Rechenleistungen zu profitieren, gibt es auch die Möglichkeit des Mining-Pools, bei dem eine Gruppe von Minern ihre Rechenleistungen zusammenlegen.

Wallet

 

Verwaltet werden die Kryptowährungen vom Nutzer über die sogenannte Wallet. Diese ist eine Software und kann mit einem persönlichen Konto verglichen werden. Über die Wallet verwalten die Nutzer die Kryptowährung und steuern Transaktionen. Die vorgenommenen Transaktionen sind – da sie vom Netzwerk verifiziert werden müssen – öffentlich einsehbar. Gleichwohl bleiben Nutzer anonym, weil die transaktionsbezogenen Informationen nur einen Code verwenden, aus denen persönliche Daten des Nutzers nicht abgelesen werden können.

Kryptowährungen im Wirtschaftsverkehr

 

Heutzutage werden Kryptowährungen einerseits als reine Anlagemöglichkeit genutzt. Hiervon erhoffen sich Anleger große Gewinne, wenngleich große Kursschwankungen bestehen und die Anlage damit risikobehaftet ist. Auf der anderen Seite werden die Kryptowährungen vor allem als Zahlungsmittel im Wirtschaftsverkehr genutzt. Hieraus ergeben sich einige Vorteile gegenüber herkömmlichen Geld: So muss bei Kryptowährungen nicht auf einen Intermediären – wie etwa eine Bank – zurückgegriffen werden, um Transaktionen vorzunehmen. Dadurch können oftmals hohe Transaktionsgebühren gespart werden.

Wie werden Kryptowährungen rechtlich bewertet?

 

Die genaue rechtliche Bewertung von Kryptowährungen ist bisher umstritten – gesetzliche Regelungen finden sich kaum. Schon die Frage, was Kryptowährung rechtlich gesehen sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Denn während zum Beispiel an Geldscheinen Eigentum besteht, gibt es bisher keine entsprechenden Vorschriften für Kryptowährungen. Letztlich haben Inhaber von Kryptowährung wohl die bloße technische Zugriffsmöglichkeit ohne eine dazugehörige rechtliche Stellung.

Wann sind Kryptowährungen steuerrechtlich relevant?

 

Auch die Steuerbehörden haben mittlerweile die Relevanz von Kryptowährungen erkannt. Hierbei muss einerseits zwischen dem Handel mit Bitcoin und dem Mining unterschieden werden.

Kryptomining

 

Wenn Sie nur in geringem Umfang für private Zwecke minen, fallen keine Steuern an. Dies gilt in der Regel, solange Sie die Freigrenze von 256,00 € nicht überschreiten. Erfolgt das Mining jedoch in gewerblichem Umfang, müssen Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer gezahlt werden. Dies gilt ebenfalls bei der Teilnahme an sogenannten Mining-Pools.

Handel mit Kryptowährungen

 

Wollen Sie Kryptowährungen kaufen oder verkaufen, können ebenfalls Steuern anfallen. So kann der Handel mit Kryptowährungen durch eine natürliche Person entweder wegen gewerblichen Einkünften oder als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Handelt es sich hingegen um eine juristische Person (z.B. GmbH, AG), ist der Handel körperschaftssteuerpflichtig. Allerdings fällt hierbei im Gegensatz zum Aktien- oder Wertpapierhandel keine Kapitalertragssteuer an. Sie müssen ebenfalls keine Umsatzsteuer zahlen. Dennoch kann der Gewinn aus dem Verkauf von im Privatvermögen befindlichen Kryptowährungen als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der Steuerpflicht unterliegen, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Das heißt, dass bei einem Umtausch von einer Kryptowährung in Euro oder Dollar – oder auch in eine andere Kryptowährung – innerhalb der Jahresfrist Steuern anfallen. Hierbei gilt jedoch eine Freigrenze von 600,00 €. Allerdings kann sich die Jahresfrist unter Umständen auf zehn Jahre erhöhen. Das ist häufig beim sogenannten Crypto-Lending („Krypto-Leihe“) der Fall, wenn Einheiten der Kryptowährung entgeltlich „verliehen“ werden. Halten Sie Kryptowährungen hingegen in Ihrem Betriebsvermögen, sind die Gewinne immer einkommens- und gewerbesteuerpflichtig.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?

 

Eine Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) setzt voraus, dass falsche, unvollständige oder gar keine Angaben gegenüber der Finanzbehörde gemacht wurden und dadurch zu wenige Steuern zahlt. Haben Sie also Gewinne aus Ihrem Kryptomining oder Krypohandel nicht angezeigt, droht eine Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Das Strafmaß der Steuerhinterziehung beträgt bis zu fünf Jahre, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre. Der Straftatbestand setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. Dafür genügt es schon, wenn Sie den Erfolgseintritt für möglich und nicht ganz fernliegend gehalten und ihn billigend in Kauf genommen haben. Die Tatsache, dass Sie sich über die Pflicht zur Zahlung der Steuer im Unklaren waren, hilft in der Praxis oft nicht weiter. Allerdings kommt es bei diesen Irrtümern auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Selbst wenn kein Vorsatz bestand, kommt immer noch eine Verfolgung wegen des Bußgeldtatbestandes der leichtfertigen Steuerverkürzung in Betracht.

Wie wahrscheinlich ist eine Verfolgung wegen Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen?

 

Über einen langen Zeitraum hatten die Finanzbehörden Steuern, die aufgrund von Gewinnen aus Kryptowährungen erzielt wurden, nicht auf dem Schirm. Dies hat sich mittlerweile geändert. Insbesondere sollten Sie sich nicht – wie es vielfach getan wird – auf die Anonymität der Kryptowährung verlassen. Denn die Anonymität bei Kryptowährungen folgt in der Regel daraus, dass die Nutzer über Pseudonyme gesichert sind. Die Transaktionen selbst hingegen sind über die Blockchain öffentlich einsehbar und transparent. Hinzu kommt, dass auch viele der Kryptobörsen zur Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden bereit sind und auf deren Anfragen hin Auskünfte über bestimmte Trades oder Personen geben. Außerdem werden Einkünfte aus Kryptowährungen offenbar, wenn diese etwa gegen Euro oder Dollar eingetauscht werden und auf Bankkonten eingehen. Hierbei melden die Banken selbständig den Eingang großer Geldbeträge den Finanzämtern. Seien Sie daher beim Handel mit Kryptowährungen vorsichtig – die Finanzbehörden haben mittlerweile ein waches Auge bei Einkünften aus Bitcoin & Co. Allerdings gibt es auch Kryptowährungen, deren Blockchain intransparent ist (z.B. Monero). Die Transaktionen können also nicht öffentlich eingesehen werden. Für die Finanzbehörden ist es in diesen Fällen deutlich schwieriger, Zahlungen nachzuvollziehen.

Was sollte ich tun, wenn ich bereits in der Vergangenheit Gewinne aus Kryptowährungen erzielt habe ohne Steuern zu zahlen?

 

Häufig besteht das Problem, dass Personen schon der in der Vergangenheit mit Kryptowährungen gehandelt haben oder selbst geminet haben ohne sich etwaiger steuerlicher Pflichten bewusst zu sein. Die Fragen der Besteuerung waren auch unter Juristen und den Finanzämtern zu dieser Zeit weitestgehend ungeklärt. Dennoch besteht die Gefahr, wegen früher eventuell versäumter Steuerzahlungen im Nachhinein belangt zu werden. Die strafrechtliche Verjährung der Steuerhinterziehung beginnt nämlich erst mit der Beendigung der Steuerhinterziehung und beträgt fünf Jahre, in manchen Fällen sogar 15 Jahre. Gleichzeitig sind Sie – wenn Ihnen im Nachhinein die Pflicht zur Steuerzahlung bewusst wird – zur nachträglichen Berichtigung Ihrer versäumten Steuerzahlung verpflichtet.

Ist eine Selbstanzeige sinnvoll?

 

Um dennoch einer Bestrafung zu entgehen, sollten Sie eine Selbstanzeige in Betracht ziehen. Eine solche Selbstanzeige hat strafbefreiende Wirkung. Allerdings sind die Voraussetzungen hierfür hoch. So erfordert eine wirksame Selbstanzeige, dass alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart – wenigstens aber die der letzten zehn Jahre – vollumfänglich korrigiert werden. Beachten Sie auch, dass es zahlreiche Kriterien gibt, nach denen eine wirksame Selbstanzeige gesperrt ist. So ist es zum Beispiel schon zu spät für eine Selbstanzeige, wenn Ihnen bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist. Aufgrund der Komplexität und der zahlreichen Fallstricke bei einer strafbefreienden Selbstanzeige, sollten Sie sich unbedingt von einem auf das Steuerrecht spezialisierten Strafverteidiger beraten lassen.

Kryptowährungen und Steuerhinterziehung im Überblick

 

Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum, Tether & Co. erfreuen sich großer Beliebtheit. Auch die Finanzbehörden sind mittlerweile auf die Kryptowährungen aufmerksam geworden. So können sowohl beim Mining als auch beim Trading mit Kryptowährungen Steuern anfallen. Nutzer sollten sich bewusst sein, dass den Finanzbehörden vielfältige Möglichkeiten offenstehen, Transaktionen nachzuvollziehen und aufzudecken. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Steuerzahlung kann ein Bußgeld- oder sogar Strafverfahren nach sich ziehen. Ein besonderes Problem stellen in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit liegende Transaktionen dar: Vielen Nutzern war lange nicht klar, ob und wie Gewinne bei Kryptowährungen zu versteuern sind. Besteht die Gefahr, wegen Steuerhinterziehung verfolgt zu werden, sollten Sie sich unbedingt an einen auf das Steuerrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden. Mit diesem können Sie das für Ihren Fall beste Vorgehen herausarbeiten

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