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Vollstreckung von Steuerschulden – Voraussetzungen & Ablauf

Steuerpflichtigen, die Ihre Steuer nicht zahlen, droht die Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt. Häufig können die Steuerpflichtigen aus wirtschaftlichen Gründen jedoch überhaupt nicht zahlen. Wie die Zwangsvollstreckung abläuft und was Sie in einem solchen Fall tun sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze

 

- Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht rechtzeitig zahlen, kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung einleiten

 

- Das Finanzamt vollstreckt in der Regel durch Konto- oder Lohnpfändung

 

- Hiervor kann sich ggfs. mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, einem Antrag auf Stundung oder einem Antrag auf Vollstreckungsschutz geschützt werden

Wann findet eine Zwangsvollstreckung statt?

 

Das Finanzamt nimmt Vollstreckungsmaßnahmen vor, wenn ein Steuerpflichtiger seine Steuerschulden nicht begleicht. Voraussetzung für die wirksame Vollstreckung ist zunächst, dass ein wirksamer Steuerbescheid vorliegen muss – hierzu zählen auch Steueranmeldungen. Beachten Sie jedoch, dass die Fehlerhaftigkeit eines Steuerbescheids nur in seltenen Ausnahmen zu dessen Unwirksamkeit führt! Auch ein rechtswidriger Steuerbescheid kann daher vollstreckt werden.

Darüber hinaus muss die Steuerschuld fällig sein. Das Fälligkeitsdatum können Sie dem Steuerbescheid entnehmen. Schließlich wird Sie das Finanzamt zur Zahlung auffordern (sogenanntes Leistungsgebot). Mit der Vollstreckung darf frühestens eine Woche nach der Aufforderung zur Leistung begonnen werden.

Wie wird vollstreckt?

 

Wenn die Voraussetzungen für eine Vollstreckung vorliegen, kann das Finanzamt selbst vollstrecken; im Gegensatz zu privaten Gläubigern ist es hierfür nicht auf einen Gerichtsvollzieher angewiesen. Die Vollstreckung erfolgt üblicherweise durch Kontopfändung oder Lohnpfändung. Bei der Lohnpfändung pfändet das Finanzamt Ihr Gehalt bis auf die Pfändungsfreigrenze direkt bei Ihrem Arbeitgeber.

Besonders misslich ist hierbei, dass der Arbeitgeber auf diese Weise von der Zwangsvollstreckung gegen Sie erfährt. Im Falle der Kontopfändung erhält lediglich Ihre Bank den Pfändungsbeschluss, während Ihr Arbeitgeber weiterhin auf Ihr Konto einzahlt. Allerdings können Sie bei einer Kontopfändung kein Geld mehr abheben und auch keine Überweisungen mehr tätigen.

Wie kann ich mich gegen die Zwangsvollstreckung schützen?

 

Es gibt mehrere mögliche Vorgehensweisen, um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden. Ausgangspunkt der Entscheidung hierüber ist die Frage, ob der Steuerbescheid schon an sich falsch ist oder ob bloß die Zahlung einer inhaltlich richtigen Steuerschuld abgewendet werden soll.

Vorgehensweise bei inhaltlich falschem Steuerbescheid

 

Ist der Steuerbescheid inhaltlich falsch, muss Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird verhindert, dass der Steuerbescheid bestandskräftig und damit unanfechtbar wird. Allerdings müssen Sie trotz Einlegung des Einspruchs die Steuerschuld zahlen. Nur ein zusätzlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung führt dazu, dass Sie die Steuer bis zum Abschluss des Verfahrens nicht zahlen müssen. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen oder dass die Vollziehung des Steuerbescheids eine unbillige Härte für Sie darstellen würde. Gewährt das Finanzamt die beantragte Aussetzung der Vollziehung nicht, kann das Finanzgericht angerufen werden

Vorgehensweise bei inhaltlich richtigem Steuerbescheid

 

Auch wenn der Steuerbescheid inhaltlich richtig ist, bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten, die Steuerzahlung abzuwenden: Entweder durch einen Antrag auf Stundung oder durch einen Antrag auf Vollstreckungsschutz.

- Antrag auf Stundung (§ 222 AO)

Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf Stundung ist, dass Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde und dass die Zahlung der Steuer durch die Stundung nicht gefährdet wird.

 

- Antrag auf Vollstreckungsschutz (§ 258 AO)

Für einen erfolgreichen Antrag auf Vollstreckungsschutz muss die Vollstreckung unbillig sein. Dieser führt bei Erfolg zu einer einstweiligen Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Vollstreckung. Allerdings sind die Hürden für eine unbillige Härte in der Praxis sehr hoch.

 

Sowohl hinsichtlich der Stundung als auch hinsichtlich des Vollstreckungsschutzes sollten Sie Ihren Antrag sorgfältig und professionell begründen, um die jeweils strengen Voraussetzungen zu erfüllen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Antrag von einem Fachmann formulieren zu lassen.

Die Vollstreckung von Steuerschulden im Überblick

Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht rechtzeitig zahlen, wird das Finanzamt nach vorheriger Zahlungsaufforderung die Zwangsvollstreckung einleiten. Hierbei wird das Finanzamt in der Regel eine Konto- oder Lohnpfändung vornehmen. Um sich hiervor zu schützen, gibt es verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten: Wenn Sie den Steuerbescheid auch inhaltlich für falsch halten, sollten Sie Einspruch einlegen und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Ansonsten sollten Sie prüfen lassen, ob ein Antrag auf Stundung oder auf Vollstreckungsschutz sinnvoll ist.

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